Praxisnachricht
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QS-Verfahren Wundinfektionen wird eingestellt – Verfahren Nierenersatztherapie ausgesetzt

Das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen wird 2026 nicht fortgeführt. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute entschieden. Die KBV hatte sich aufgrund permanenter Probleme bei der Umsetzung seit Jahren für die Aufhebung des Verfahrens eingesetzt. Zudem wurde beschlossen, beim Verfahren Nierenersatztherapie das Modul Dialyse für die Jahre 2026 und 2027 auszusetzen.

Aufgrund von Umsetzungsproblemen war die Erprobungsphase des 2017 gestarteten Verfahrens „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ (QS WI) bisher bereits dreimal verlängert worden. Zuletzt konnte das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) keine nachvollziehbaren Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Verfahrens vorlegen.

Der G-BA hat daher angesichts der guten Ergebnisse bei den Wundinfektionsraten und des schlechten Aufwand-Nutzen-Verhältnisses des QS-Verfahrens beschlossen, die Erprobung zu beenden und das QS-Verfahren 2026 nicht weiter fortzuführen. Das QS-Verfahren hat gezeigt, dass im vertragsärztlichen Bereich die Wundinfektionsraten sehr niedrig sind und unter einem Promille liegen.

„Wir fordern bereits seit Jahren, die gesetzlich vorgeschriebene sektorenübergreifende Qualitätssicherung dahingehend zu überarbeiten, dass sich der Aufwand für Ärzte und Psychotherapeuten reduziert und gleichzeitig eine sinnvolle Qualitätssicherung ermöglicht wird“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. „Jetzt zeigen sich endlich Erfolge. Zwei QS-Verfahren mit vertragsärztlicher Beteiligung, bei denen die KBV schon lange das Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen kritisiert, werden beendet beziehungsweise ausgesetzt“, hob Steiner hervor.

Laufende QS-Maßnahmen werden eingestellt

Beim QS-Verfahren Wundinfektion werden alle laufenden QS-Maßnahmen zum Jahresende eingestellt. Damit entfällt auch für die operativ tätigen Vertragsärzte die Dokumentation für das laufende Jahr, die sie Anfang 2026 hätten einreichen müssen. Sie erhalten letztmalig Rückmeldeberichte zu den postoperativen Wundinfektionen für das Erfassungsjahr 2024.

QS-Verfahren Nierenersatztherapie 2026 und 2027 ausgesetzt

Weiterhin hat der G-BA beschlossen, das Modul Dialyse des QS-Verfahrens Nierenersatztherapie für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 auszusetzen. In diesem Zeitraum pausieren sowohl die fallbezogene Dokumentation durch Nephrologinnen und Nephrologen als auch die Sozialdatenlieferung der Krankenkassen.

Die KBV hatte sich aufgrund technischer und inhaltlicher Unstimmigkeiten bereits mehrfach für eine Überarbeitung des Moduls eingesetzt. Auch das IQTIG hatte Überarbeitungsbedarf festgestellt und die vorübergehende Aussetzung empfohlen. Laut G-BA soll das IQTIG mit der Aussetzung hinreichend Zeit für eine inhaltliche und verfahrenstechnische Überarbeitung erhalten. „Ziel ist ein effizientes und effektives Qualitätssicherungsverfahren. Sollten sich die Erwartungen zur Weiterentwicklung nicht erfüllen, wird sich die KBV für die Abschaffung des Moduls Dialyse einsetzen“, erklärte Steiner.

Qualität statt Bürokratie

Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt. Für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) gibt es seit 2010 eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses. Bislang liegen vier Verfahren mit vertragsärztlicher Beteiligung vor:

  • perkutane Koronarintervention / -angiographie (QS PCI)
  • Vermeidung postoperativer Wundinfektionen (QS WI)
  • Nierenersatztherapie (QS NET)
  • QS ambulante Psychotherapie (QS amb PT, zunächst regional in Nordrhein-Westfalen in der Erprobung)

Die KBV sieht bei der sQS beträchtlichen Anpassungsbedarf, da der Aufwand für alle Beteiligten in den Gesundheitseinrichtungen enorm ist und der Patientennutzen dabei unklar bleibe: Bereits 2021 hatte die KBV daher wesentliche Impulse für eine Neuausrichtung der sQS veröffentlicht und Forderungen für „Qualität statt Bürokratie“ in einem Positionspapier aufgestellt. Einen Großteil der Impulse hat der G-BA 2022 in seinem Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung aufgegriffen. Ziel der Maßnahmen ist es, Aufwände zu reduzieren und die Qualitätssicherung fokussierter und praxisnaher aufzustellen.

Zum Hintergrund: Die Grundlagen für die sQS hatte der Gesetzgeber 2007 geschaffen. Die Details regelt der G-BA in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).

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