Bundesweite QM-Befragung startet im Oktober
Die Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen an eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement (QM) und betont, dass dabei der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis insbesondere zur personellen und strukturellen Ausstattung stehen soll. Die konkrete Ausgestaltung des einrichtungsinternen QM erfolgt spezifisch in jeder Einrichtung. Eine Möglichkeit dabei ist es, sich an dem QM-Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der KBV, QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen, zu orientieren.
Die KVen fordern alle zwei Jahre vier Prozent zufällig ausgewählte vertragsärztliche und -psychotherapeutische Einrichtungen zur Teilnahme an der bundesweiten QM-Befragung auf. Die Erhebung erfolgt mittels eines Fragebogens über ein Webportal. Die Fragen beziehen sich auf die Umsetzung der in der Qualitätsmanagement-Richtlinie definierten Methoden, Instrumente und zu regelnden Anwendungsbereiche. Praxen und Medizinische Versorgungszentren, die den QEP-Qualitätsziel-Katalog oder das QEP-Manual nutzen, finden im Anhang der Dokumente eine hilfreiche Übersicht zu den in diesem Kontext relevanten Qualitätszielen.
Die KVen geben den Teilnehmenden eine Rückmeldung und weisen gegebenenfalls auf Verbesserungspotenziale hin. Sie melden die anonymisierten Ergebnisse an die KBV, die sie zusammenfasst und den Umsetzungsstand an den Gemeinsamen Bundesausschuss berichtet.