Pressemitteilung
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Zulassung für Vertragsärzte: KBV befürwortet Vereinfachung und Bürokratieabbau

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt den erneuten Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) grundlegend zu überarbeiten und zu modernisieren.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt den erneuten Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) grundlegend zu überarbeiten und zu modernisieren. Dieser Schritt ist dringend notwendig, um den Einstig in die vertragsärztliche Versorgung im Sinne aller Beteiligten zu beschleunigen und zu vereinfachen und bürokratische Hürden für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte abzubauen.

Die Neustrukturierung und Erweiterung der Möglichkeiten zur Vertretung sowie zur Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten in Praxen werden ebenso wie die Erweiterung der Genehmigungsfreiheit bei krankheitsbedingter Vertretung von der KBV befürwortet.

Die bisher in der Ärzte-ZV getrennt aufgeführten Verzeichnisse sollen zu einem Arztregister zusammengeführt und die Datenfelder erweitert werden. Dieses neue Arztregister soll dann neben personenbezogenen Daten auch Informationen zu ambulanten Versorgungsstrukturen wie Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften, medizinischen Versorgungszentren und ermächtigten Einrichtungen umfassen. Daten zu ermächtigten Einrichtungen liegen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) allerdings nur lückenhaft vor. Entsprechend kann hier nicht von einer aktuellen und vollständigen Abbildung im Arztregister ausgegangen werden.

Der Zugang in die Versorgung soll vereinfacht werden, indem das Antragsverfahren zur Eintragung in das Arztregister und zur Zulassung als Vertragsarzt insbesondere in Bezug auf die einzureichenden Unterlagen entbürokratisiert wird. Dies begrüßt die KBV neben den vereinfachten Möglichkeiten zur Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse sehr. Allerdings bleibt der Entwurf hier bisher hinter seinen Möglichkeiten zurück. Die KBV regt insbesondere an, die digitale Antragsstellung immer zu ermöglichen und die Sitzungen der Zulassungsausschüsse um gebundene, rein administrative Entscheidungen zu entlasten. Nur so können die Zeiten zwischen Antragstellung und Entscheidung spürbar verkürzt werden.

Zur Stellungnahme der KBV

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