Themenseite

Psychotherapie

Ambulante psychotherapeutische Versorgung

Besorgte junge Patientin sitzt auf einem bequemen Stuhl und erzählt von psychischen Problemen, aufmerksame Psychotherapeutin hört zu

Sprechstunden für Erstgespräche, Akutbehandlung, Gruppentherapie: Hier erhalten Sie einen Überblick zum ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsangebot, zu Formularen und Verordnungen sowie Hinweise zur Abrechnung und Vergütung.

AUF DIESER SEITE

Überblick zum Versorgungsangebot

  • Datum:
  • , Dauer: 04 Minuten 02 Sekunden
Zugang zur Psychotherapie

Abrechnung und Vergütung

Praxisorganisation

Rechtsgrundlagen

rechtsquelle

Formulare für die Psychotherapie

Arzt füllt ein Formular aus. Patient sitzt schemenhaft  im Hintergrund.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten benötigen beispielsweise für die Antragstellung und Begutachtung eine Reihe von Formularen. Hier finden Sie eine Übersicht sowie Ausfüllhilfen zu den einzelnen Formularen.

Die Formulare können über die gewohnten Bezugswege (KVen, Druckereien etc.) bezogen werden. Für einige Formulare ist eine Blankoformularbedruckung möglich. Alle Formulare sind auch in der Praxissoftware hinterlegt.

Ausfüllhilfen und Mustersammlung

download

Übersicht

PTV 1: Antrag auf Psychotherapie

  • 3-fache Ausfertigung (Krankenkasse / Therapeut / Doppelseite für Versicherten)
  • Blankoformularbedruckung möglich

PTV 2: Angaben Therapeut

  • 3-fache Ausfertigung (Krankenkasse / Gutachter / Therapeut)
  • Blankoformularbedruckung möglich

PTV 3: Leitfaden zur Erstellung des Berichts an die Gutachterin oder den Gutachter

PTV 4: Auftrag zur Begutachtung

  • Ausstellung nur durch die Krankenkasse
  • Muss nicht in der Praxis vorgehalten werden

PTV 5: Gutachten

  • Teilweise vorausgefüllt von der Krankenkasse
  • 3-fache Ausfertigung (Therapeut / Gutachter / Krankenkasse)
  • Muss nicht in der Praxis vorgehalten werden

PTV 8: Briefumschlag

  • Zur Weiterleitung der Unterlagen für das Gutachtenverfahren

PTV 10: Allgemeine Patienteninformation

  • Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde

PTV 11: Individuelle Patienteninformation

  • Am Ende der Psychotherapeutischen Sprechstunde
  • 2-fache Ausfertigung (Versicherter / Therapeut)
  • Blankoformularbedruckung möglich

PTV 12: Anzeige einer Akutbehandlung

  • 2-fache Ausfertigung (Krankenkasse / Therapeut)
  • Blankoformularbedruckung möglich

Erläuterungen zu den einzelnen Feldern

1 / 6

Zum Ende der Sprechstunde erhält jede Patientin und jeder Patient einen Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Die Psychotherapeutin beziehungsweise der Psychotherapeut verwendet dafür das PTV 11 und trägt unter anderem ein, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, beispielsweise eine Akutbehandlung oder das Aufsuchen einer Beratungsstelle.

info

Verordnungen in Psychotherapiepraxen

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können Verordnungen für die folgenden Bereiche ausstellen:

  • Soziotherapie
  • Medizinische Rehabilitation
  • Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderungen
  • Ergotherapie
  • Psychiatrische häusliche Krankenpflege

In einer Broschüre aus der Reihe PraxisWissen informiert die KBV über wichtige Regeln, die bei der Verordnung der Leistungen zu beachten sind. Hierbei gelten generell dieselben Vorgaben wie für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, so werden zum Beispiel die gleichen Verordnungsformulare verwendet. Darüber hinaus gibt es einige Unterschiede und Besonderheiten, vor allem beim Indikationsspektrum. 

Titelbild PraxisWissen Verordnungen in Psychotherapiepraxen
Publikation
  • Aktualisierungsdatum:
  • PraxisWissen
Miniaturbild der Patienteninfo "Welche Therapieform passt zu mir? Ambulante Psychotherapie"
Patienteninfo Was tun bei psychischen Belastungen? Checkliste: Erste Schritte zur Behandlung
Video
  • Aktualisierungsdatum:
  • Dauer:
leeres Teaserbild download
Publikation
  • Aktualisierungsdatum:
  • Infoblatt

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter