Gutachterverfahren Psychotherapie
Online-Services für Gutachterinnen und Gutachter
Abwesenheit melden
Die Meldung Ihrer Abwesenheiten erledigen Sie in drei einfachen Schritten:
1. Schritt: Angaben im Online-Formular eintragen
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein (Anrede, Vorname, Nachname, Gutachter-ID, Institutionskennzeichen, E-Mail, Abwesenheitszeitraum), bestätigen Sie die Erklärung und geben Sie die Sicherheitsfrage ein.
- Sind alle Eingaben vollständig, klicken Sie auf das Feld „Eingaben überprüfen“.
2. Schritt: Eingaben prüfen
- Prüfen Sie die Korrektheit der Eingaben.
- Stimmen alle Angaben, klicken Sie auf das Feld „Absenden“.
- Möchten Sie Korrekturen vornehmen, wählen Sie das Feld „Eingaben ändern“ und korrigieren Sie Ihre Eingaben.
3. Schritt: Bearbeitung beenden oder weitere Abwesenheiten eintragen
Sie können Ihre Eingabe über das Feld „BEENDEN“ abschließen oder weitere Abwesenheitsmeldungen einreichen. Ihre Daten (bis auf den Abwesenheitszeitraum) sind automatisch voreingetragen. Klicken Sie dazu das Feld „WEITERE ABWESENHEITSMELDUNG“ an.
Hinweise:
- Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Bitte nutzen Sie dieselbe E-Mail-Adresse, die auch auf der Gutachterliste angegeben ist.
- Da die Änderungsmeldungen administrativen Vorlauf benötigen, teilen Sie uns diese bitte so früh wie möglich mit.
- Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adressdaten auch bei der ARGE IK zu ändern.
Online-Formular
Kontaktdaten ändern
Die Änderung Ihrer Kontaktdaten erledigen Sie in zwei einfachen Schritten:
1. Schritt: Angaben im Online-Formular eintragen
- Geben Sie mindestens die erforderlichen Daten ein (Vorname, Name, Gutachter-ID und E-Mail-Adresse).
- Geben Sie diejenigen Daten ein, die sich ändern (z. B. Vor- und Nachname, Gutachter-ID, Institutions-kennzeichen, Straße, Hausnr. oder Postfach-Nr., PLZ, Ort, Telefon 1, Telefon 2, E-Mail, KIM-Adresse).
- Geben Sie das Datum an, ab wann die Änderung den Krankenkassen gemeldet werden soll.
- Bestätigen Sie die Erklärung und geben Sie die Sicherheitsfrage ein.
2. Schritt: Abschicken
- Sind alle Eingaben vollständig, klicken Sie auf das Feld „Absenden“.
Hinweis:
- Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Bitte nutzen Sie dieselbe E-Mail-Adresse, die auch auf der Gutachterliste angegeben ist.
Online-Formular
Gutachtenstatistik abgeben
Die Abgabe der Statistik erledigen Sie in drei einfachen Schritten:
1. Schritt: Rohdatentabelle ausfüllen
2. Schritt: Ergebnismatrix prüfen
3. Schritt: Daten in das Online-Formular übertragen
Weitere Informationen
Die Ergebnisse der Gutachtenstatistik sowie weitere Zahlen zum Gutachterverfahren stellt die KBV in ihren Gesundheitsdaten bereit.
Online Formular
Bewerbung als Gutachterin oder Gutachter
Im Rahmen einer Bewerbung auf eine Bestellung als Gutachterin oder Gutachter sind die entsprechenden Qualifikationen gemäß Paragraf 36 der Psychotherapie-Richtlinie und Paragraf 12 der Psychotherapie-Vereinbarung nachzuweisen – jeweils für diejenigen Psychotherapieverfahren (Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) und diejenige Altersgruppe (Kinder und Jugendliche, Erwachsene), für die eine Bewerbung erfolgt.
Für die Systemische Therapie kann aufgrund einer Übergangsregelung in Paragraf 40 der Psychotherapie-Richtlinie in einem genau bestimmten Umfang von einzelnen Vorgaben abgewichen werden.
Die Bewerbung kann bei entsprechender Qualifikation jeweils Gruppentherapie miteinschließen. Die erforderlichen Qualifikationsnachweise für die jeweiligen Gebiete lassen sich den nachfolgenden fünf Bereichen zuordnen.
Bitte beachten Sie: Sämtliche Qualifikationsanforderungen der Psychotherapie-Richtlinie müssen für jeden Bereich erfüllt werden, in dem eine Bewerbung erfolgt. Werden die nachfolgenden Anforderungen nicht erfüllt, führt dies zu einer Ablehnung der Bewerbung.
Aktuell keine Ausschreibung
Derzeit findet keine Ausschreibung statt. Die nächste reguläre Ausschreibung ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Das Gutachterverfahren soll aufgrund gesetzlicher Änderungen abgeschafft werden, sobald der G-BA ein neues Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie eingeführt hat.
Bewerbung zur Bearbeitung von Zweitgutachten
Legt eine Patientin oder ein Patient Widerspruch gegen die Ablehnung der Krankenkasse nach bereits erfolgter Begutachtung ein, kann die Krankenkasse ein sogenanntes Zweitgutachten beauftragen. Diese Zweitgutachten können von Gutachterinnen oder Gutachtern bearbeitet werden, die bereits bestellt sind und mindestens drei Jahre lang als Gutachterin oder Gutachter tätig waren.
Bitte beachten Sie: Nur bereits bestellte Gutachterinnen und Gutachter können sich zur Bearbeitung von Zweitgutachten bewerben. Die Bewerbung kann jederzeit mit dem Bewerbungsbogen erfolgen.
Hinweise zu den Qualifikationsanforderungen
Voraussetzung für eine Bearbeitung von Zweitgutachten ist eine aktuelle Bestellung als Gutachterin oder Gutachter und eine mindestens dreijährige, kontinuierlich ausgeübte Gutachtertätigkeit. Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Bestellung der Gutachterin oder des Gutachters entsprechend erweitert werden. Die Voraussetzungen finden sich in der Psychotherapie-Vereinbarung. Auch für die Bearbeitung von Zweitgutachten müssen die Qualifikationsvoraussetzungen als Gutachterin oder Gutachter weiterhin vorliegen.
Qualitätszirkel und Intervisionsgruppen
