Behandlungsfälle und Leistungsbedarf
Behandlungsfallzahl je Arzt bleibt weitgehend konstant
Ein Behandlungsfall ist die Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zulasten derselben Krankenkasse. Mit rund 49 Behandlungsfällen je Psychotherapeut ist die Fallzahl in der Psychotherapeutischen Versorgung am niedrigsten – hier ist der Zeiteinsatz pro Patient häufig höher als in den somatischen Fächern. Die Anzahl Behandlungsfälle je Arzt unterliegt jährlich wiederkehrenden Quartalsschwankungen, was unter anderem auf saisonal bedingte Erkrankungshäufigkeiten (z.B. Erkältungskrankheiten im Winter) zurückzuführen ist.
Quelle : Honorarbericht, KBV
Quelle : Honorarbericht, KBV
Leistungsbedarf je Arzt / Psychotherapeut
Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten rechnen die bei der Behandlung der Patienten erbrachten Leistungen mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dabei haben ärztliche Leistungen beziehungsweise abrechnungsfähige Kosten eine in der regionalen Euro-Gebührenordnung (EuroGO) dokumentierte Bewertung in Euro (auch als Leistungsbedarf (LB) bezeichnet). Der Leistungsbedarf je Arzt bzw. Psychotherapeut unterliegt jährlich wiederkehrenden Schwankungen im Quartalsverlauf.
Quelle : Honorarbericht, KBV
Quelle : Honorarbericht, KBV