Spezialisierte ambulante Palliativversorgung: Ausgaben und Verordnungen
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wird kontinuierlich ausgebaut
Seit dem 1. April 2007 ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie soll dabei helfen, schwer kranken Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung und bei ihren Angehörigen zu ermöglichen. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkasse sind seit der Einführung der SAPV bis 2023 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2023 lagen die Ausgaben bei rund 946 Millionen Euro, wobei der größte Anteil der Ausgaben (rund 73 %) auf ärztliche Behandlungen entfiel.
Quelle : KJ 1-Statistik (Endgültige Rechnungsergebnisse GKV), Bundesministerium für Gesundheit
Quelle : KJ 1-Statistik (Endgültige Rechnungsergebnisse GKV), Bundesministerium für Gesundheit
Mehr als 180.000 SAPV-Verordnungen im Jahr 2023
Im Jahr 2021 wurde die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) mehr als 181.000-mal verordnet. Davon waren rund 54 Prozent Erstverordnungen und rund 46 Prozent Folgeverordnungen. Die Häufigkeit der SAPV-Verordnungen unterscheidet sich derzeit noch deutlich zwischen den Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen: Während in Brandenburg rund 438 Verordnungen je 100.000 gesetzlich Versicherte auftreten, sind es in Baden-Württemberg rund 113 je 100.000 gesetzlich Versicherte. Dies hängt auch mit regional-spezifischen Versorgungsstrukturen zusammen (z.B. in Westfalen-Lippe).
Quelle : SAPV Frequenzstatistik nach Erst- und Folgeverordnungen, Sonderauswertung, KBV; Versicherte gem. KM6-Statistik, BMG
Quelle : SAPV Frequenzstatistik nach Erst- und Folgeverordnungen, Sonderauswertung, KBV; Versicherte gem. KM6-Statistik, BMG