Historie Geschichte der KBV

Die Tatsache, dass alle Versicherten in Deutschland, unabhängig von sozialer oder finanzieller Stellung, denselben verlässlichen Gesundheitsschutz erhalten, ist eine Errungenschaft der solidarischen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Geschichte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ist vor diesem Hintergrund einzuordnen.

Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen

Vor 1931 gab es das Einzelvertragssystem zwischen Ärzten und Kassen. Dadurch konnten die Kassen die Arbeitsbedingungen der Ärzte nahezu beliebig bestimmen; jeder Arzt war auf privatrechtliche Dienstverträge mit den Kassen angewiesen und damit weitgehend von ihnen abhängig.

Um die daraus entstehenden Konflikte zwischen Ärzten und Krankenkassen zu schlichten, erlässt die Reichregierung 1931 eine Notverordnung. Mit dieser werden die KVen als öffentlich-rechtliche Körperschaften flächendeckend eingeführt und das Kollektivvertragssystem gesetzlich verankert.

Vertragsärzteschaft während des Nationalsozialismus

Der Nationalsozialistische Staat gliedert 1933 die KVen in das NS-System ein. Die KVen verlieren somit ihre Aufgaben. Stattdessen wird die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Die KVD regelt die ärztliche Versorgung, die Zulassung und die eigene Berufsgerichtsbarkeit.

Was ist die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands?

Die KVD war ein Zusammenschluss der 1932 vom Verband der Ärzte Deutschlands (Hartmannbund) gebildeten regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, welche die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung im Deutschen Reich gewährten und die medizinischen Leistungen zwischen Kassenärzten und Krankenkassen abrechneten.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 stand die KVD unter der Aufsicht des Reichsarbeitsministers. Sie führte das Reichsarztregister und regelte die Kassenzulassungen, wodurch es möglich war, sowohl politisch oppositionellen als auch jüdischen Kassenärzten die Zulassung zu entziehen.

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Die KBV übernimmt Verantwortung

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Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der KVen

Nach Kriegsende funktioniert die kassenärztliche Versorgung in den drei Westzonen zunächst auf der Grundlage der in den Jahren 1931/32 erfolgten Vereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenkassen weiter.

Der 51. Deutsche Ärztetag in Stuttgart beschließt 1948 die Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der KVen. Diese soll unter anderem als zentrale Instanz zur Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen KVen und Krankenkassen fungieren.

Umbenennung in Kassenärztliche Bundesvereinigung

Der Deutsche Bundestag beschließt 1951 das Selbstverwaltungsgesetz, das den Wiederaufbau der gegliederten, öffentlich-rechtlich organisierten Selbstverwaltung innerhalb der Sozialversicherung regelt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der KVen nennt sich 1953 um in Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Kassenarztrecht bestätigt Sicherstellung durch KVen

Nach mehrjähriger politischer Auseinandersetzung stimmt 1955 der Deutsche Bundestag dem Gesetz über das Kassenarztrecht zu. Mit diesem wird die KBV formal als Körperschaft des öffentlichen Rechts etabliert.

Das Kassenarztrecht

Mit dem Kassenarztrecht werden die Grundlagen für Versorgungsstrukturen geschaffen, die noch heute prägend sind. Die KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und somit Träger der mittelbaren Staatsverwaltung. Ihnen obliegt es, die ambulante ärztliche Versorgung sicherzustellen, die Rechte der Ärzte gegenüber den Krankenkassen zu wahren, Verträge auszuhandeln und das Gesamthonorar auf die Mitglieder zu verteilen.

Zudem werden Verfahrensregelungen für das Miteinander von Krankenkassen und KVen geschaffen, beispielsweise durch Schiedsinstanzen für Konfliktsituationen. Auf das Streikrecht müssen KVen und ihre Mitglieder verzichten.

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Die GKV wächst

Die Rahmenbedingungen der GKV verändern sich: Viele neue Leistungen werden in Katalog aufgenommen und auch die Zahl der Versicherten sowie Mitversicherten steigt stark an.

Um die steigenden Kosten in den Griff zu bekommen und die Leistungsfähigkeit der GKV zu erhalten, werden in den Folgejahrzehnten umfangreiche Gesetze erlassen.

Wiedervereinigung

Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands werden Prinzipien wie Selbstverwaltung und niedergelassene Praxen auf die neuen Bundesländer übertragen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden KVen gegründet.

Die KBV heute

Seit 2004 hat die KBV ihren Hauptsitz in der neuen Bundeshauptstadt Berlin.

Im selben Jahr tritt das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft. Dies hat zur Folge, dass die KVen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fusionieren. Außerdem endet die Zeit ehrenamtlicher Vorstände in KVen und KBV; in Zukunft müssen sie hauptamtlich arbeiten.

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