Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung
Den Patienten verpflichtet

Ein besonderes Vertrauensverhältnis
Eine gute und nachhaltige ambulante Versorgung basiert auf einem starken und zugleich sensiblen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt oder Psychotherapeut und Patient. Dieses besondere Vertrauensverhältnis muss zum Wohl der Patientinnen und Patienten erhalten und geschützt bleiben.
Elementare Voraussetzungen hierfür sind das Prinzip der freiberuflichen Berufsausübung – vornehmlich in inhabergeführten Praxen – und eine funktionierende Selbstverwaltung. Dafür setzt sich die KBV gemeinsam mit ihren Selbstverwaltungspartnern ein.
Das Prinzip einer unabhängigen Berufsausübung vor dem Hintergrund einer eigenständigen Selbstverwaltung ist grundlegend für eine freie Gesellschaft.
Wie funktioniert eigentlich das deutsche Gesundheitswesen?

Was ist Freiberuflichkeit?

Freiberuflichkeit bedeutet, dass die Ärztin und der Arzt oder die Psychotherapeutin und der Psychotherapeut weisungsunabhängig sind. Freiberuflichkeit ist also nicht wirtschaftlich zu verstehen und nicht gleichzusetzen mit Selbstständigkeit. Es geht um die freie medizinische und psychotherapeutische Entscheidung.
Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sind damit ausschließlich dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet. Die Zuwendung zu Patientinnen und Patienten ist durch keine Interessen Dritter gestört.
Freiberuflichkeit in Gefahr
Bürokratisierung, Regulierungen und Budgetierungen limitieren eine wirklich freie Berufsausübung. Nur ein klares, uneingeschränktes Bekenntnis zu einer dezentralen ambulanten Gesundheitsversorgung sichert den Schutz des überaus sensiblen Arzt-Patienten-Verhältnisses.
Eine funktionierende Gesundheitsversorgung steht im Interesse der Allgemeinheit. Daher ist die Tätigkeit der Ärztin, des Arztes, der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten als Freiberuflerin bzw. Freiberufler ein fundamentaler Baustein eines funktionierenden Gemeinwesens.
Die medizinische und therapeutische Heilbehandlung ist eine originär ärztliche Aufgabe – und das muss sie unter allen Umständen bleiben.
Was bedeutet Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung bedeutet, dass sich diejenigen untereinander organisieren, die sich täglich mit Gesundheit beschäftigen – also Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), gesetzliche Krankenkassen mit ihren Versicherten und Krankenhäuser.
Sie gewährleisten gemeinsam durch ständigen Austausch in demokratischen Prozessen die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Dabei organisieren sich die genannten Gruppen in bundesweiten Verbänden. Diese bilden den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen staatliche Behörden die medizinische Versorgung regeln, hat sich Deutschland bewusst für dieses Prinzip – weitgehend geregelt im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) – entschieden. Der Staat setzt den Rahmen, die konkrete Ausgestaltung übernimmt die gemeinsame Selbstverwaltung – inklusive regionaler Lösungen, wie sie etwa durch die KVen entwickelt werden.
Wir sind keine Lobbyisten. Die KVen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sind Körperschaften öffentlichen Rechts und der Gesetzgeber hat uns mit der Gründung der Bundesrepublik ganz bewusst den Auftrag der ambulanten medizinischen Versorgung per Gesetz übertragen.
Tragende Säule des Gesundheitssystems
Die Selbstverwaltung tut sehr viel, um die hochgeschätzte ambulante medizinische Versorgung flächendeckend zu erhalten. Die Auflösung der Selbstverwaltung wäre gleichbedeutend mit einem Einstieg in eine zentralistische Staatsmedizin.
Daher sind verlässliche Rahmenbedingungen essenziell, die es erlauben, die Menschen hierzulande ohne überbordende Regulierung zu versorgen.
Forderungen an die neue Bundesregierung für eine starke Selbstverwaltung
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