Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Zusammenfassung
Die KBV begrüßt die Intention des Gesetzgebers mit Blick auf den demografischen Wandel den Ausbau einer gestuften und aufeinander abgestimmten pflegerischen Versorgung und damit auch die Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen anzugehen. Aus Sicht der KBV ist es wichtig, keine neuen und entbehrlichen Schnittstellen zwischen den Professionen oder Doppelungen von Versorgungsangeboten zu schaffen, sondern vielmehr integrierte Versorgungsmöglichkeiten zu fördern.
Die KBV begrüßt insbesondere den Regelungsvorschlag, der es ermöglicht, Daten in die elektronische Patientenakte dann nicht einzustellen, wenn dem erheblich therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen oder gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen (bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) vorliegen.
Für die grundsätzliche Kommentierung verweisen wir auf die Stellungnahme vom 11. Juli 2026 zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetz. Im folgenden Text werden nur neue Ergänzungen kommentiert.