Telekonsilien
Wie Ärzte und Psychotherapeuten ein Telekonsil anfordern
Bei einem Telekonsil bitten Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten einen ambulant oder stationär tätigen Kollegen der gleichen Berufsgruppe oder eines anderen Fachgebiets in einem festgelegten digitalen Verfahren um eine konsiliarische Einschätzung. Möglich ist auch ein Videokonsilium, an dem der Patient teilnehmen kann.
Der behandelnde Arzt muss die Beauftragung des Telekonsilis mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Gleiches gilt für den Konsiliararzt und für dessen Antwort.
Sichere Übertragungswege
Als Kommunikationsweg sind hierfür ausschließlich sichere elektronische Dienste wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) vorgesehen, oder weitere Anwendungen, die von der gematik oder der KBV bestätigt sind.
Abrechnung und Vergütung
Ärzte und Psychotherapeuten können Telekonsilien über verschiedene Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM abrechnen.
GOP | Beschreibung | Bewertung |
---|---|---|
01670 | Einholung eines Telekonsils (Zuschlag zu den jeweiligen vertragsärztlichen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen), zweimal im Behandlungsfall berechnungsfähig | 110 Punkte |
01671 | Telekonsiliarische Beurteilung, jeweils bis zu 10 Minuten | 128 Punkte |
01672 | Zuschlag zur telekonsiliarischen Beurteilung, je weitere vollendete 5 Minuten berechnungsfähig, maximal dreimal im Behandlungsfall | 65 Punkte |
Technische und fachliche Anforderungen
Um die Qualität der Daten und eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten, haben KBV und GKV-Spitzenverband technische und fachliche Anforderungen festgelegt. Die Details regeln die Telekonsilien-Vereinbarung sowie Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte.
Sonderfall radiologische Telekonsilien
Für die Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen gelten spezifische Regelungen.
Als Kommunikationsweg sind mittlerweile ausschließlich sichere elektronische Dienste wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) zu nutzen. Die Übergangsregelung, nach der spezifische zertifizierte Dienste gemäß Anlage 31a zum Bundesmantelvertrag-Ärzte genutzt werden konnten, da kein entsprechender Dienst in der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stand, ist mittlerweile nicht mehr relevant.
Ärztinnen und Ärzte, die über eine entsprechende Genehmigung für Röntgen- und/oder CT-Untersuchungen verfügen, können radiologische Telekonsilien wie folgt im EBM abrechnen:
GOP | Beschreibung | Bewertung |
---|---|---|
34800 | Beauftragung einer telekonsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgen- und/oder CT-Ausnahmen, einmal im Behandlungsfall | 91 |
34810 | Befundung von Röntgenaufnahmen, je Konsiliarauftrag | 110 |
34820 | Befundung von CT-Aufnahmen nach den GOP 34310, 34311, 34320, 34350, 34351, je Konsiliarauftrag | 276 |
34821 | Befundung von CT-Aufnahmen nach den GOP 34312, 34321, 34322, 34330, 34340 bis 34344), je Konsiliarauftrag | 389 |