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Notfalldatenmanagement

Mit dem Notfalldatenmanagement - kurz NFDM - können Ärztinnen und Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen wie Diagnosen, Arzneimittel oder Allergien direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen. Aber auch in normalen Behandlungssituationen kann der Notfalldatensatz wichtige Informationen liefern.

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Wissenswertes zum NFDM

Anspruch auf einen Notfalldatensatz haben Versicherte mit Vorerkrankungen, Allergien oder anderen gesundheitlichen Besonderheiten, über die Ärzte und medizinisches Personal im Notfall informiert sein sollten. Dazu zählen beispielsweise Personen mit mehreren Diagnosen, bestimmten Medikamenten oder weiteren Besonderheiten, Menschen mit notfallrelevanten oder seltenen Erkrankungen sowie schwangere Frauen. Hinweise zur Auswahl notfallrelevanter Erkrankungen enthält Anlage 4a des Bundesmantelvertrags.

Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Zwar können Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nicht direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, allerdings Informationen dazu, ob diese Dokumente vorhanden sind und wo sie liegen. Dafür gibt es für Versicherte den sogenannten Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE), der neben dem Notfalldatensatz auf ihrer eGK gespeichert werden kann. 

Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte beraten bei Bedarf ihre Patienten ab dem 14. Lebensjahr über die Organ- und Gewebespende und können dafür die Gebührenordnungsposition 01480 alle zwei Jahre abrechnen. Wird als Ergebnis dieser Beratung ein Organspendeausweis erstellt, überträgt die Praxis die Information, dass ein Organspendeausweis vorhanden ist, auf Wunsch des Patienten in den DPE. 

Die Beratung über eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sowie das Speichern der Information über diese Dokumente auf der eGK sind jedoch kein Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Ärzte können die Beratung dazu sowie die Übertragung dieser Information in den DPE ihren Patienten als privatärztliche Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung stellen.

Technische Voraussetzungen

Grundlage für das NFDM ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Daneben sind folgende Komponenten und Dienste notwendig:

  • PVS-Modul für NFDM
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der zweiten Generation für die qualifizierte elektronische Signatur des Notfalldatensatzes

Zusätzlich wird ein weiteres E-Health-Kartenterminal im Sprechzimmer empfohlen, um den Notfalldatensatz im Gespräch mit dem Patienten auf die eGK übertragen zu können. 

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, die in Abhängigkeit von der Praxisgröße gestaffelt ist und sich bei einer fehlenden Anwendung reduziert. Das BMG hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Mit dieser Pauschale sollen alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die TI entstehen.

  • Datum:
  • , Dauer: 03 Minuten 52 Sekunden
So funktioniert das NFDM

Abrechnung und Vergütung

Weitere Informationen

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Rechtsgrundlage

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