Gutachter-Abwesenheitsformular

Planbare Abwesenheiten sind spätestens vier Wochen vor Beginn der Abwesenheit mitzuteilen. Bei einer späteren Mitteilung ist eine Begründung anzugeben. Übersteigen die jährlichen Abwesenheitszeiten den Zeitraum von drei Monaten ist dies ebenfalls zu begründen.

Anrede
Ich stehe in folgendem Zeitraum nicht für Gutachtenaufträge zur Verfügung:
Bitte lesen Sie unsere Psychotherapie‐Vereinbarung.

Hinweis

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Anfragen können nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihre korrekte E-Mail-Adresse und eine gültige Gutachter-ID angeben. Bitte geben Sie Ihre Gutachter-ID nur an Krankenkassen oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung weiter.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung für das Abwesenheitsmanagement von Gutachterinnen und Gutachtern.

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