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Steiner: Praxen müssen ePA jetzt testen können – Auslieferung der Softwaremodule läuft noch
Steiner empfiehlt Praxen, die noch kein ePA-Modul haben, im eigenen Praxisverwaltungssystem (PVS) nachzuschauen, ob das Modul aktiviert werden muss. Bei einigen PVS sei dies erforderlich. Bei Bedarf sollten Praxen ihre Hersteller kontaktieren und nachfragen, wann das Softwaremodul ausgeliefert werde.
Bei Umfragen des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V. und der KBV gaben 76 Prozent der Hersteller an, dass sie das ePA-Modul ihren Kunden bereitgestellt haben. Von einem Viertel der Firmen liegt entweder noch keine Rückmeldung vor oder sie teilten mit, dass die Auslieferung erst im Laufe des dritten Quartals geplant ist.
Positive Erfahrungen mit der Medikationsliste
Steiner berichtete in dem Video-Interview zudem, dass die Rückmeldungen aus den Praxen gemischt seien: Während die elektronische Medikationsliste positiv bewertet werde, gebe es Kritik an der Handhabung der Metadaten unter anderem beim Einstellen von Befunden und Arztbriefen oder bei der Suche von medizinischen Dokumenten.
Unter dem Strich hänge die Umsetzung der ePA stark vom jeweiligen PVS-Modul ab, sagte sie. Eine große Herausforderung stelle zudem die Stabilität der Telematikinfrastruktur dar. Technische Ausfälle würden sich derzeit häufen. Das beeinträchtige die Akzeptanz der ePA in der Ärzteschaft derzeit erheblich.
Patienten sind schlecht informiert
Ein weiteres Problem sei auch, dass Patienten noch unzureichend über die ePA informiert sind. Die Krankenkassen seien hier in der Pflicht, die Versicherten besser aufzuklären, fordert Steiner. Praxen rät sie, ihren Patienten zu sagen, dass sie sich bei Fragen an ihre Krankenkassen wenden können.
ePA-Ausstattungsgrad: Übersicht online verfügbar
Die KBV stellt im Internet neben umfassenden Informationsmaterialien zur ePA unter anderem eine Übersicht zum Auslieferungsstand des ePA-Softwaremoduls bereit. Sie basiert auf der ersten Erhebung des bvitg und der Umfrage der KBV. Die Übersicht wird laufend aktualisiert. Hersteller können ihre Ergänzungen an die KBV senden (Kontaktformular).
