Praxisnachricht
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KBV-VV berät über Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung

Die Diskussion um die geplanten Reformen des Sozialstaats wird am Freitag auch die Sitzung der KBV-Vertreterversammlung bestimmen. Es geht um die Finanzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und darum, wie die ambulante Versorgung unter den immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen gestärkt werden kann. Die Sitzung wird ab 9 Uhr per Livestream übertragen.

Die 60 Delegierten der Vertreterversammlung (VV) werden darüber beraten, welche Maßnahmen jetzt dringend ergriffen werden müssen. „Die immer noch gut funktionierende ambulante Versorgung dürfe gerade in Zeiten von Unsicherheiten und Krisen nicht dem Rotstift zum Opfer fallen, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, im Vorfeld der Sitzung. In diesen Bereich flössen gerade mal 16 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), obwohl dort 97 Prozent aller Behandlungsfälle versorgt würden.

Die Krankenkassen müssten als erstes von den versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, forderte er. Allein durch die Versorgung von Bürgergeldempfängern fehlten ihnen jährlich rund zehn Milliarden Euro.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vorige Woche bei der Bekanntgabe der aktuellen GKV-Finanzzahlen betont, dass das System „ohne tiefgreifende Reformen nicht mehr zu finanzieren“ sei. Dazu will sie eine Expertenkommission einsetzen, die im Frühjahr 2026 erste Vorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze vorlegen soll. Für Zündstoff sorgten indes mehrere Sparvorschläge des Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, der für alle ambulanten Leistungen wieder Budgets einführen will.

Bürokratieabbau und Digitalisierung

Ein weiteres Thema der VV-Sitzung wird die ausufernde Bürokratie sein, die schnellstens abgebaut werden muss, damit sich die Praxen um ihre eigentlichen Aufgaben – die Versorgung der Patientinnen und Patienten – kümmern können. Die KBV legte dazu unlängst über 20 konkrete Vorschläge zu verschiedenen Themenfeldern vor, unter anderem zu den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Auch vor dem Hintergrund des Bundessozialgerichtsurteils von Ende August, bei dem eine Praxis wegen eines Formfehlers zu einem Arzneimittelregress von fast 500.000 Euro verdonnert wurde, obwohl sie medizinisch korrekt gehandelt hatte, wird das Thema Regresse bei der VV eine Rolle spielen.

Weitere Themen der KBV-VV werden die Digitalisierung und hier insbesondere die elektronische Patientenakte (ePA) sein, die Ärzte und Psychotherapeuten ab 1. Oktober verpflichtend nutzen müssen. Die KBV führt dazu aktuell eine Online-Umfrage bei Praxen zur Nutzung der ePA durch.

Livestream

Die Vertreterversammlung wird ab 9 Uhr per Livestream übertragen. Alle Unterlagen wie Reden und Beschlüsse finden Interessierte nach der Sitzung auf der Internetseite der KBV.

Hier geht’s zum Livestream.

Weitere Informationen

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