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„Alles nur eine Frage“: Funktioniert die ePA nur in der Praxis?
Vertragsärzte sind verpflichtet, bestimmte Dokumente aus dem aktuellen Behandlungskontext in die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Patienten hochzuladen, sofern diese elektronisch vorliegen und der Patient nicht widersprochen hat. Doch das geht nur, wenn der Patienten-Kontakt in der eigenen Praxis stattfindet und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dort eingelesen wird. Denn für den Zugriff auf die ePA ist eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich.
Warum ist das so? Eine Voraussetzung für den Zugriff auf die ePA ist, dass beim Einlesen der eGK das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) erfolgt. Dabei werden die Versichertenstammdaten wie Name, Adresse und Versichertenstatus automatisch auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls auf der Karte angepasst. Für das VSDM muss die Praxis mit der TI verbunden sein.
Bei mobilen Kartenterminals ist das VSDM nicht möglich. Die Geräte sind nicht an die TI angeschlossen und arbeiten nur offline. Für Ärzte heißt das: Lesen sie die eGK mit einem mobilen Kartenterminal ein, zum Beispiel beim Hausbesuch oder im Pflegeheim, können sie nicht auf die elektronische Patientenakte zugreifen. Sie können also vor Ort weder Dokumente einstellen noch herunterladen. Dies betrifft auch Ärzte im Bereitschaftsdienst oder Anästhesisten, die in unterschiedlichen OP-Zentren tätig sind und deshalb ein mobiles Kartenterminal nutzen.
Möglich wäre, dass der Arzt zum Beispiel nach einem Hausbesuch ein Dokument hochlädt. Dies ginge, wenn die Praxis bereits Zugriff auf die ePA des Patienten hat, weil die eGK dort in den letzten 90 Tagen schon mal eingelesen wurde – oder der Patient beispielsweise nach einem Hausbesuch die Praxis aufsucht. Ist das nicht der Fall, muss der Arzt im aktuellen Behandlungskontext auch keine Dokumente einstellen.