Praxisnachricht
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Zehntausende Ärzte und Psychotherapeuten noch ohne neuen Heilberufsausweis – KBV fordert Fristverlängerung

Aufgrund von Problemen beim Austausch der elektronischen Heilberufsausweise drängt die KBV auf eine Fristverlängerung. Arztausweise, die das bisher gültige Verschlüsselungsverfahren RSA nutzten, müssen ab Januar übergangsweise weiterhin verwendet werden können, forderte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Ansonsten könnten die betroffenen Ärzte ab Januar zum Beispiel keine eRezepte ausstellen.

Nötig sei eine Übergangsfrist von mindestens zwei Quartalen, in der die Arztausweise weiterhin rechtssicher eingesetzt und für die elektronische Signatur von Rezepten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen verwendet werden könnten. Das Gleiche fordert die KBV für die SMC-B-Karte, auch Praxisausweis genannt, die Praxen für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) benötigen. „Hierzu brauchen wir schnellstmöglich Klarheit“, sagte Steiner in einem Video-Interview. Der KBV-Vorstand habe deshalb die Bundesnetzagentur, die gematik sowie das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben und sei dazu mit allen Beteiligten im Austausch. 

Kompletter Austausch bis Jahresende nicht zu schaffen

Das Verschlüsselungsverfahren der TI wird nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur zum Jahresbeginn 2026 vom RSA-Verfahren auf ECC umgestellt. Davon sind TI-Komponenten wie Praxisausweise, Konnektoren und elektronische Heilberufsausweise betroffen. Die KBV hat die gematik bereits im Mai darauf hingewiesen, dass der Zeitraum für den Austausch der Komponenten zu kurz ist, und hat deshalb eine Verlängerung der Nutzungsdauer gefordert. 

Auch noch länger gültige eHBA betroffen

Wenige Wochen vor Jahresende zeichne sich ab, dass die Hersteller trotz aller Anstrengungen diesen Austausch nicht mehr werden leisten können, sagte Steiner. Eng werde es vor allem bei den elektronischen Heilberufsausweisen. Gewechselt werden müssten alle Ausweise der Generation 2.0, die ausschließlich RSA-fähig seien – also auch Ausweise, die laut aufgedrucktem Datum eigentlich noch länger gültig wären. Laut gematik sind im Moment sektorenübergreifend noch mehr als 50.000 von diesen Heilberufsausweisen im Einsatz. 

Bliebe es bei der Frist 31. Dezember, könne es im schlimmsten Fall passieren, dass Anfang des neuen Jahres zigtausende Praxen nicht an die TI angebunden seien, warnte Steiner. Das würde einen immensen Schaden auch für die Digitalisierung insgesamt bedeuten. Vor allem das eRezept und die eAU seien mittlerweile etablierte und auch akzeptierte Verfahren. 

Das sollten Praxen jetzt unternehmen

Das bisher geltende RSA-Verschlüsselungsverfahren in der Telematikinfrastruktur wird zum Jahresende durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren ersetzt. Wie stark Praxen betroffen sind, hängt davon ab, ob die eingesetzten Komponenten für das neue Verschlüsselungsverfahren gerüstet sind oder ob sie nur mit dem RSA-Verfahren arbeiten können. 

Praxen sollten sich deshalb schnell an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller wenden, sofern noch nicht erfolgt, und überprüfen, ob und welche Komponenten ausgetauscht werden müssen. Viele Hersteller haben ihre Kunden inzwischen auch angeschrieben und auf den Wechsel hingewiesen. Einige Hersteller von Praxisverwaltungssystemen geben sogar Meldungen in den IT-Systemen aus, falls noch RSA-Komponenten in der Praxis benutzt werden. All diese Informationen der Hersteller sollen dringend ernst genommen werden.

Neben den Arzt- und Praxisausweisen müssen etliche ältere Konnektoren getauscht werden. Betroffen sind insbesondere Geräte, die vor zwei Jahren eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten haben. Diese Konnektoren beherrschen ausschließlich das ältere RSA-Verschlüsselungsverfahren, zudem läuft ihre Laufzeit zum Jahresende definitiv ab. Ohne neuen Konnektor oder Anbindung an ein TI-Gateway kommen Praxen ab Januar nicht mehr in die TI. 

Die gematik stellt auf ihrer Webseite eine Übersicht mit den betroffenen Komponenten bereit.

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