Frist für Austausch von Arzt- und Praxisausweisen bis Mitte 2026 verlängert – Kein Aufschub für ältere Konnektoren
„Wir sind erleichtert, dass es jetzt eine Lösung gibt, mit der ein erheblicher Schaden für die Digitalisierung und auch die Versorgung quasi in letzter Sekunde abgewendet werden kann“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. Anderenfalls hätten zigtausend Ärztinnen und Ärzte ab Januar keine eRezepte und keine elektronischen Krankschreibungen ausstellen oder eArztbriefe versenden können. „Das hätte die Versorgung zu Jahresbeginn lahmgelegt“, sagte sie.
Die KBV hatte sich in den vergangenen Monaten mehrfach an die gematik, das Bundesgesundheitsministerium und andere beteiligte Stellen mit der Forderung nach einer Fristverschiebung gewandt, da ein kompletter Austausch der betroffenen TI-Komponenten bis zum Jahresende nicht zu leisten ist. Zuletzt war sie mit ihrem Anliegen an die Bundesnetzagentur herangetreten, die für die qualifizierte elektronische Signatur mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) zuständig ist.
Am Freitagnachmittag nun hat die gematik ihre Gesellschafter, darunter die KBV, darüber informiert, dass im Austausch mit der Bundesnetzagentur und der eIDAS-Zertifizierungsstelle SRC für Heilberufsausweise eine Übergangslösung erzielt worden sei. Die Tauschprozesse insbesondere bei den Heilberufsausweisen seien unabhängig vom Engagement der Leistungserbringenden noch nicht auf dem Stand, den es für einen reibungslosen Wechsel zum Jahresende 2025 brauchen würde, heißt es in einem Schreiben der gematik. Aktuell gehe die gematik von etwas mehr als 30.000 HBA aus, die noch getauscht werden müssten.
Ab Juli nur noch ECC-fähige Ausweise
Die Übergangslösung bedeutet, dass Ärzte Heilberufsausweise, die Zertifikate mit RSA-Verschlüsselung enthalten, noch bis zum 30. Juni 2026 nutzen können. Danach sind nur HBA mit ECC-basierten Zertifikaten einsetzbar, um beispielsweise eRezepte zu signieren. Bis zum 30. Juni dürften Kartenhersteller die alten Ausweise daher auch nicht sperren, schreibt die gematik weiter. Sie seien zugleich verpflichtet, ab 1. Januar ausschließlich ECC-fähige Karten zu produzieren und auszugeben.
Auch Praxisausweise (SMC-B-Karten), die nicht ECC-fähig sind, können laut gematik übergangsweise noch bis zum 30. Juni genutzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die gematik keine Sperrung der Zertifikate veranlassen. Damit kommen Praxen, die noch keinen Praxisausweis der neuen Version haben, weiterhin in die Telematikinfrastruktur.
Die ebenfalls von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens betroffenen Gerätekarten für Kartenterminals, sogenannte gSMC-KT, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden. Die Fristverschiebung um ein Jahr hatte die gematik bereits im Frühjahr veranlasst, weil ein vollständiger Austausch bis Ende dieses Jahres schon damals nicht möglich schien.
Übergangslösung gilt nicht für Konnektoren
Unabhängig von den Fristverschiebungen rät die gematik, alle betroffenen Komponenten umgehend zu tauschen oder zu aktualisieren. Dies sei wichtig, damit die höchsten Sicherheitsstandards für die Telematikinfrastruktur eingehalten werden könnten.
Bei den „RSA-only“-Konnektoren ist ein Umtausch bis zum Jahresende zwingend erforderlich, wie die gematik betont. Eine Verlängerung der Zertifikate sei „technisch ausgeschlossen“. Laut gematik sind aktuell noch knapp 10.000 Konnektoren im Einsatz, die ausgetauscht werden müssen. Die verbleibende Zeit bis zum Jahresende müsse genutzt werden, um die Umstellung der Konnektoren anzustoßen. Als Alternative zum Hardware-Konnektor stehe das TI-Gateway zur Verfügung. Betroffen sind insbesondere Konnektoren, die fünf Jahre und älter sind. Praxen kommen mit diesen Geräten ab 1. Januar nicht mehr in die TI.
Zum Hintergrund
Hintergrund des erforderlichen Austausches ist die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur. Dabei wird das bisher geltende RSA-Verfahren durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren ersetzt. Vertrauliche Daten sollen so noch besser geschützt werden. Infolge der Umstellung müssen alle TI-Komponenten ausgetauscht werden, die ausschließlich auf dem bisherigen RSA-Algorithmus basieren.
Fristen für den Tausch von TI-Komponenten
Im Zuge der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur (TI) müssen alle Komponenten ausgetauscht werden, die ausschließlich auf dem bisherigen RSA-Algorithmus basieren. Das sind die aktuellen Fristen für den Tausch:
| RSA-Komponente | Frist | Hinweise |
|---|---|---|
| Konnektor | 31.12.2025 | Beauftragen Sie schnellstens den Austausch Ihres Konnektors, sollte das Gerät nicht ECC-fähig sein. Mit dem alten Konnektor kommen Sie ab 1. Januar definitiv nicht mehr in die Telematikinfrastruktur. |
| PVS- / KIM-Update | 31.12.2025 | Auch Ihr Praxisverwaltungssystem sowie der Kommunikationsdienst KIM werden auf das neue Verschlüsselungsverfahren umgestellt. Die Hersteller stellen Ihnen dazu Software-Updates bereit. Einige haben das bereits erledigt, andere werden das Update zum Jahresende liefern. |
| Heilberufsausweis | 30.06.2026 |
Es müssen alle Ausweise der Generation 2.0, die nicht ECC-fähig sind, durch Ausweise der Generation 2.1 ersetzt werden – auch Arztausweise, die laut ausgewiesenem Gültigkeitsdatum noch länger gültig wären. Der Ausweis kann 3 Dinge:
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| Praxisausweis (SMC-B) | 30.06.2026 | Es müssen alle Ausweise der Generation 2.0, die nicht ECC-fähig sind, durch Ausweise der Generation 2.1 ersetzt werden. Die kleine Chipkarte, die im Kartenterminal steckt, ist der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. Ohne sie kommen Praxen nicht in die TI und können Anwendungen wie das eRezept, die eAU, VSDM oder die ePA nicht nutzen. |
| Gerätekarte für stationäre Kartenterminals (gSMC-KT) | 31.12.2026 | Es müssen gSMC-KT der Generation 2.0 gegen Karten der Generation 2.1. getauscht werden. Die gSMC-KT gibt dem Kartenterminal eine digitale Identität, um sich mit einem Konnektor verbinden zu können. |