Praxisnachricht
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RSA-Konnektoren ab 1. Januar nicht mehr einsetzbar – Jetzt Wechsel beauftragen

Während Arzt- und Praxisausweise mit RSA-Verschlüsselung noch bis Mitte 2026 genutzt werden können, endet die Laufzeit älterer Konnektoren definitiv am 31. Dezember. Danach funktionieren die Geräte nicht mehr. Betroffene Praxen sollten deshalb schnellstens einen Austausch ihres Konnektors beauftragen.

Nach Angaben der gematik sind bundesweit noch rund 10.000 Konnektoren in Apotheken und Arztpraxen im Einsatz, die ausschließlich auf dem alten RSA-Verschlüsselungsverfahren basieren. Das im Gerät verbaute Zertifikat läuft Ende des Jahres ab und kann technisch nicht verlängert werden. Eine Fristverschiebung wie beim Heilberufsausweis und dem Praxisausweis (SMC-B-Karte) ist deshalb nicht möglich. Betroffene Praxen müssen jetzt unbedingt aktiv werden und den Austausch ihres Konnektors beauftragen, wenn sie es nicht schon getan haben.

Ohne neuen Konnektor keine TI-Anwendungen

Mit einem RSA-Konnektor kommen Praxen ab 1. Januar nicht mehr in die Telematikinfrastruktur (TI). Sie können dann weder eRezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen noch die elektronische Patientenakte nutzen oder Arztbriefe digital versenden. Selbst das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Abgleich der Versichertendaten – das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement – funktionieren nicht. Auch die Übermittlung der Quartalsabrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung kann gestört sein, wenn sie über das Sichere Netz läuft. Denn auch dafür ist der Anschluss an die TI erforderlich.

Betroffen vom Austausch sind insbesondere Konnektoren, die vor zwei Jahren eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten haben. Diese Geräte beherrschen ausschließlich das ältere RSA-Verschlüsselungsverfahren, das bis zum Jahresende durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren ersetzt wird. Ihre Laufzeit endet unabwendbar am 31. Dezember, sie sind danach nicht mehr einsetzbar. Neuere Konnektoren und TI-Gateways sind hingegen bereits ECC-fähig.

Hinweise von Dienstleistern beachten

Falls noch nicht geschehen, sollten sich Praxen umgehend an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller wenden. Der Dienstleiter kann überprüfen, ob ihr Konnektor zur Nutzung des neuen ECC-Verschlüsselungsverfahrens fähig ist oder ob er ausgetauscht werden muss. Häufig zeigt dies auch die Praxissoftware an. Zudem informieren viele IT-Dienstleister ihre Kunden per Brief oder E-Mail, wenn sie den Konnektor tauschen müssen.

Praxen sollten diese Hinweise ernst nehmen und den Tausch des Konnektors schnellstens beauftragen. Alternativ kann ein Wechsel zu einem TI-Gateway, das von der gematik zugelassen ist, sinnvoll sein. Beim TI-Gateway benötigt die Praxis keinen eigenen Konnektor mehr, der in ihren Räumen steht. Die Anbindung an die TI läuft stattdessen über ein Rechenzentrum.

Entscheidung zur Übergangsregelung in letzter Sekunde

Für Heilberufs- und Praxisausweise mit RSA-Verschlüsselung wurde vorige Woche eine Übergangslösung geschaffen. Ausweise der älteren Version können demnach noch bis 30. Juni 2026 und damit ein halbes Jahr länger als bislang vorgesehen genutzt werden – es sei denn, die Karte verliert laut aufgedrucktem Datum vorher ihre Gültigkeit. Die Entscheidung sei quasi in letzter Sekunde gefallen, berichtete KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Video-Interview. Ansonsten hätten die Praxen auf ein Papierverfahren umsteigen müssen, „und das hätte aus unserer Sicht einen erheblichen Schaden für die Digitalisierung und natürlich auch für die Patientenversorgung bedeutet“.

Die KBV hatte sich bereits im Mai an die gematik gewandt und eine Übergangsregelung gefordert, da sie den Austausch von zigtausend TI-Komponenten bis Jahresende schon damals für unrealistisch hielt. „Insofern haben wir uns bei allen Beteiligten und auf allen Ebenen für eine Fristverlängerung eingesetzt, zuletzt auch bei der Bundesnetzagentur, und um eine Entscheidung bis Mitte November gebeten“, sagte sie.

Steiner: So wie bisher kann das nicht weitergehen

Für Steiner ist der Tausch der TI-Komponenten ein Beispiel dafür, dass bei der Digitalisierung zu wenig auf die Anforderungen der Praxen Rücksicht genommen wird. „So wie bisher kann das nicht weitergehen. Wenn wir auf die letzten Jahre zurückschauen, dann hat man eindeutig gesehen, die Praxen haben mit viel Eigenengagement und auch eigenen Mitteln alles umgesetzt, was umgesetzt werden musste, und dabei sind sie auf unglaubliche Hindernisse gestoßen“, sagte sie. So hätten sich Gesundheitskarten an Wollpullovern elektrostatisch aufgeladen und die Praxis-IT zum Absturz gebracht. Andermal hätten automatische Updates die TI zum Erliegen gebracht. „Wir haben im Moment eine instabile TI“, betonte Steiner. Und das sei nicht akzeptabel.

Die Technologie sei sehr komplex, fehleranfällig und kompliziert. Doch derzeit behindere sie die Praxen bei der Versorgung oft mehr, als dass sie sie unterstütze. „Hier muss sich einiges ändern“, forderte Steiner. Die Digitalisierung müsse mehr Nutzen stiften und auch das Versprechen, Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten, müsse erfüllt werden.

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Umstellung der TI-Verschlüsselung: Übergangsregelung für eHBA gefunden

Weitere Informationen

link-allgemein

Ohne neuen Konnektor keine TI-Anwendungen

Anwendung Auswirkung auf die Versorgung
eGK-Daten einlesen (VSDM) Nutzung nicht möglich; Ersatzverfahren nach BMV-Ä
eRezept

Nutzung nicht möglich; Papierrezept (Muster 16) muss ausgestellt werden

ePA

Nutzung nicht möglich; Keine Alternative vorhanden

eAU

Nutzung nicht möglich; Ersatzverfahren nach BMV-Ä: Ausdruck des Stylesheets (Papier)

eArztbrief

Nutzung nicht möglich; Papierarztbrief und Versand durch Praxis

Sicheres Netz der KVen (SNK) Kein Zugang möglich
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