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ePA-Serie „Alles nur eine Frage“: Welche Dokumente stellen Krankenhäuser in die ePA ein?
Mit der ePA können ambulant weiterbehandelnde Ärzte oder Psychotherapeuten nach dem Stecken der Gesundheitskarte schnell auf medizinische Daten, die im Krankenhaus erhoben wurden, zugreifen. So gewinnen sie Zugriff auf wichtige Informationen zu Untersuchungen, Diagnosen und Behandlungen.
Befundberichte, Ergebnisse aus Labor und bildgebender Diagnostik
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass auch Krankenhäuser bestimmte Dokumente einstellen müssen. Dazu gehören – genauso wie im ambulanten Bereich – Dokumente, die im Rahmen der Krankenhausbehandlung elektronisch erstellt wurden. Konkret betrifft das in der aktuellen technischen Version der ePA etwa Entlassbriefe, Befundberichte nach Operationen oder Untersuchungen, Laborbefunde und Befundberichte mit Ergebnissen aus bildgebenden diagnostischen Verfahren.
Patientinnen und Patienten haben auch gegenüber Krankenhäusern das Recht, ihre Akte mit weiteren Daten ergänzen zu lassen, wenn diese für ihre Behandlung relevant sind. Dies gilt etwa für über den Befundbericht hinausgehende Daten, die in der konkreten aktuellen Behandlung erhoben und elektronisch verarbeitet wurden, zum Beispiel AU-Bescheinigungen (Patientenkopie).
ePA steht in den Krankenhäusern noch am Anfang
Ärzte und Psychotherapeuten in Krankenhäusern sind, ebenso wie Praxen, seit dem 1. Oktober zur Nutzung der ePA verpflichtet. Die Implementierung der ePA in die Krankenhausinformationssysteme stellt jedoch laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft viele Krankenhäuser noch vor Herausforderungen.
Einige Krankenhäuser nutzen die ePA bereits oder stehen kurz vor der Einführung. Insgesamt befindet sich die flächendeckende Umsetzung der ePA in den Krankenhäusern aber noch in der Anfangsphase und wird vielerorts voraussichtlich erst in den kommenden Monaten abgeschlossen sein.