Auf einen Blick: Neuerungen und Änderungen zu Jahresbeginn
Nach Themen sortiert können sich Praxen einen schnellen Überblick verschaffen, was sich zu Jahresbeginn in der ambulanten Versorgung ändert – von A wie Abrechnung bis V wie Verordnungen. Service-Tipps und Terminhinweise runden das Serviceangebot ab.
Für das Thema Abrechnung und Vergütung ist vor allem der neue Orientierungswert in Höhe von 12,7404 Cent relevant (plus 2,8 Prozent). Darüber hinaus wurde die Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte neu geregelt und der Hybrid-DRG-Katalog ausgeweitet.
Neben regulären jährlichen Anpassungen beim Kodieren und ambulanten Operieren sind eine Reihe von Detailänderungen des EBM in Kraft getreten.
Im Bereich Digitalisierung wurde zu Jahresende vor allem die Umstellung der TI-Verschlüsselung relevant und zigtausend TI-Komponenten wurden dazu im vergangenen Jahr in den Praxen ausgetauscht. Die Verschlüsselungsalgorithmen für die Telematikinfrastruktur (TI) wurden von RSA 2048 auf ECC 256 umgestellt. Arzt- und Praxisausweise der älteren Generation 2.0 haben eine Verlängerung bekommen und können noch bis 30. Juni genutzt werden, sofern ihr Gültigkeitsdatum nicht vorher abläuft.
Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) soll in diesem Jahr als weitere Anwendung der elektronische Medikationsplan im Rahmen des digital gestützten Medikationsprozesses kommen. Die Erstbefüllung der ePA wird weiterhin mit mehr als elf Euro vergütet. Die Regelung wurde erneut verlängert.
Den vollständigen Überblick mit allen Themen finden Sie hier: