Praxisnachricht
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Höhe der Hybrid-DRG steht jetzt endgültig fest

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zum Jahresbeginn steht nun auch die Höhe der sektorengleichen Fallpauschalen für 2026 endgültig fest. Die KBV stellt dazu auf ihrer Internetseite eine aktuelle Übersicht mit den Hybrid-DRG bereit.

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hatte im November 2025 zunächst zwei Varianten der Hybrid-DRG-Vergütung berechnet und beschlossen. Der Grund: Neben anderen Faktoren fließt auch der Veränderungswert der Krankenhausvergütung in die Berechnung der Hybrid-DRG ein. Dessen Höhe hing an dem entsprechenden Gesetz, das erst kurz vor Weihnachten abschließend vom Bundesrat verabschiedet werden konnte.

Die KBV stellt als Service für Praxen eine aktualisierte Excel-Tabelle mit der gültigen Vergütung der Hybrid-DRG 2026 sowie eine Übersicht des Leistungskatalogs bereit (siehe Infokasten).

Spezielle sektorengleiche Vergütung

Mit der speziellen sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f SGB V soll das ambulante Operieren in Deutschland vorangebracht werden. Dabei geht es vor allem um Eingriffe, die im internationalen Vergleich noch zu oft stationär erfolgen, obwohl sie ambulant durchgeführt werden könnten.

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