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Warken bringt Primärversorgungssystem auf den Weg – Auftakt des Dialogprozesses
Gassen erinnerte zugleich daran, dass sich bereits heute 70 Prozent der Versicherten bei einem Anliegen zunächst an ihren Hausarzt wendeten. Doch angesichts der zunehmenden Komplexität des Gesundheitssystems sei es notwendig, eine Steuerung für jene Patientinnen und Patienten zu etablieren, die sich unkoordiniert durch das System bewegten. „Eine bessere Zuordnung der Patienten ist inhaltlich zweifelsohne ein Gewinn, spart aber – und auch das muss ehrlich gesagt werden – zumindest kurzfristig kein Geld“, betonte Gassen angesichts von Forderungen nach Einsparungen.
Die Bundesgesundheitsministerin hatte am Dienstag Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden des Gesundheitswesens zu einem Auftaktgespräch empfangen. Unter dem Motto „Start des Dialogprozesses zur Erarbeitung eines Primärversorgungssystems“ tauschten die Teilnehmer erste Positionen aus. Hintergrund des Gesprächs ist die Vorbereitung des anstehenden Gesetzgebungsprozesses für ein Primärversorgungssystem.
In einer anschließenden Pressekonferenz erläuterte Warken die Ziele des Vorhabens. Es gehe um Orientierung für die Patientinnen und Patienten in einem immer komplexer werdenden Gesundheitssystem, eine klare Steuerung über die hausärztliche Versorgung – ergänzt durch ein „ausgereiftes telefonisches und digitales Ersteinschätzungsverfahren“ – sowie eine schnelle fachärztliche Versorgung durch bedarfsgerechte und an der Dringlichkeit des medizinischen Anliegens orientierten Wartezeiten. Warken stellte in dem Zusammenhang klar, dass es sich um „kein Spargesetz“ handle. Es gehe vielmehr darum, vorhandene Kapazitäten effizienter zu nutzen.
Primärversorgung soll 2028 erste Wirkungen zeigen
Die Primärversorgung sei kein „triviales Vorhaben“, das von heute auf morgen eingeführt werden könne, fuhr Warken fort. Deshalb habe sie auch den Dialogprozess angestoßen, um alle Beteiligten einzubeziehen. Der Zeitplan der Ministerin sieht vor, dass bis zum Sommer ein Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorliegen und das Vorhaben noch dieses Jahr in das Bundeskabinett gehen soll. „Wir gehen davon aus, dass wir in 2028 die ersten Wirkungen haben werden“, sagte sie.
Gassen: Digitale Steuerung über die 116117
Der KBV-Vorstandsvorsitzende begrüßte die Möglichkeit zum Dialog und ergänzte: „Damit es im Sinne des Koalitionsvertrages zu einer für Deutschland passenden Umsetzung eines Primärversorgungssystems kommen kann, müssen wir das bestehende System optimieren.“ Dazu gehöre eine bessere digitale und telefonische Steuerung der Patienten. Mit der Plattform 116117 verfügten KBV und Kassenärztliche Vereinigungen bereits über ein leistungsfähiges Instrumentarium, das sich im Sinne einer digitalen Steuerung weiter ausbauen ließe. Neben der medizinischen Ersteinschätzung gehöre im Idealfall etwa die Terminvergabe dazu. Dabei sei aber die Komplexität des Vorhabens nicht außer Acht zu lassen.
Es sei klar, dass nicht jeder Kontakt zum Gesundheitssystem immer automatisch ärztlich sein müsse. „Wir stellen fest, dass viele Praxen und Notaufnahmen mit Themen und Fragestellungen konfrontiert werden, die offenkundig keine medizinische Hilfestellung benötigen, sondern mit gesundem Menschenverstand zu klären wären“, sagte Gassen. Dies gelte nicht für die Diagnosestellung. „Hierfür ist zwingend ein Arzt notwendig“, betonte er.
Für Gassen ist wichtig, dass mit der Primärversorgung kein Flaschenhals entstehe, der Menschen von der Versorgung abhalte. In bestimmten Fällen müssten Patienten auch direkt den Facharzt aufsuchen können. Dies sieht die Ministerin ebenso. Sie betonte, „wir brauchen auf jeden Fall Ausnahmen“. Dazu zählten ihrer Auffassung nach etwa Gynäkologen, Augenärzte und Zahnärzte. Auch für bestimmte chronische Erkrankungen solle ein Direktzugang zum Facharzt bestehen bleiben. Dies alles müsse noch erarbeitet werden – ebenso, ob Patienten weiterhin direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen könnten.
Bonus oder Gebühr
Offen ließ Warken außerdem die Frage, wie genau die Verbindlichkeit bei der Patientensteuerung gestaltet werden soll. Ihrer Auffassung nach gebe es drei Möglichkeiten: „Ein Bonus, eine Gebühr, oder die Tatsache, dass ich die Überweisung beim Facharzt brauche, damit er abrechnen kann.“ KBV-Chef Gassen ergänzte, dass der Erfolg des Systems entscheidend davon abhänge, wie die Verbindlichkeit am Ende geregelt sei.