KBV befürwortet höhere Tabaksteuer und Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln
„Die zusätzlichen Einnahmen aus einer höheren Tabaksteuer sollten direkt ins Gesundheitssystem fließen“, forderte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. Er verwies auf Berechnungen des Bundesdrogenbeauftragten, wonach Tabakkonsum über 30 Milliarden Euro direkte Gesundheitskosten jedes Jahr verursachten. „Allein diese Zahl spricht für eine spürbare Erhöhung der Tabaksteuer“, sagte Gassen, der bereits seit längerem eine Anhebung der Steuer fordert.
Auch den Entschließungsantrag des Bundesrats, versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus Bundessteuermitteln zu finanzieren, unterstützt die KBV. „Wir begrüßen das klare Signal des Bundesrats an die Bundesregierung“, erklärten die Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einem Pressestatement. „Die Deckungslücke durch fehlende Bundesmittel bei den versicherungsfremden Leistungen umfasst bis zu 45 Milliarden Euro. Würden diese Mittel – so wie es richtig ist – aus Steuermitteln erbracht werden, hätten wir in der gesetzlichen Krankenversicherung keine so grundlegenden Finanzprobleme – und auch keine Diskussionen über schmerzhafte Leistungseinschnitte.“
Debatte zur Finanzierung der Krankenversicherung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erwartet bei den gesetzlichen Krankenkassen für 2027 eine Finanzierungslücke im zweistelligen Milliardenbereich. Die Forderungen nach einer stärkeren Besteuerung von Tabakprodukten und einer Finanzierung versicherungsfremder Leistungen allein aus Steuermitteln zielen darauf ab, die Krankenkassen zu entlasten.
Höhere Tabaksteuern „senken nachweislich den Konsum, verhindern Krankheiten und entlasten unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem und damit die Beitragszahler“, argumentiert der Bundesdrogenbeauftragte. Mit dem Beschluss des Bundesrats wird die Bundesregierung ersucht, die aktuellen Finanzierungsregeln für versicherungsfremde Leistungen zu überdenken.
Der GKV-Spitzenverband klagt bereits seit Dezember vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern fordern die Krankenkassen vom Bund rund 10 Milliarden Euro jährlich zurück, da diese Kosten nur aus Steuergeldern hätten finanziert werden sollen.