Pressemitteilung
Öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“
Aus Sicht der KBV ist es wichtig, keine neuen und entbehrlichen Schnittstellen zwischen den Professionen oder Doppelungen von Versorgungsangeboten zu schaffen, sondern vielmehr integrierte Versorgungsmöglichkeiten zu fördern.
Die KBV begrüßt insbesondere den Regelungsvorschlag, der es ermöglicht, Daten in die elektronische Patientenakte dann nicht einzustellen, wenn dem erheblich therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen oder gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen (bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) vorliegen.