KBV-Vorstand: „Krankenkassen ist Patientensteuerung nichts wert“
„Mit dieser Schacherei und der Mär einer angeblichen Doppelvergütung zeigen die Krankenkassen, was ihnen eine sinnvolle und politisch zu Recht eingeforderte Patientensteuerung wert ist, nämlich nichts. Fallen die Regelungen aus dem TVSG ersatzlos weg, fehlen den niedergelassenen fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen jegliche Anreize, neue Termine zu schaffen. Politische Wünsche nach noch mehr Terminen sind damit von vornherein zum Scheitern verurteilt. Es ist zudem gelinde gesagt dreist von Kassenseite, es als selbstverständlich hinzustellen, dass immer noch rund 13 Prozent (von jährlich 328 Millionen fachärztlichen Behandlungsfällen) aller fachärztlich erbrachten und von GKV-Versicherten in Anspruch genommenen Leistungen nicht vergütet werden. Jahr für Jahr profitieren die Krankenkassen auf diese Weise von einem fachärztlich geleisteten Zwangsrabatt von rund 2,2 Milliarden Euro. Anstatt die Kolleginnen und Kollegen zu fördern, trotz der hohen Arbeitsbelastung mehr Termine einzurichten, machen die Krankenkassen genau das Gegenteil. Das ist mutwillig und straft die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen – also die wesentlichen Leistungsträger dieses Gesundheitswesens – ab.“
Zum Hintergrund
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss, der sich erst Mitte Dezember konstituieren wird, zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) angerufen. In diesem Gesetz ist das GKV-Sparpaket enthalten.