Wirtschaftlichkeitsreserven

In Arzneimittelvereinbarungen verständigen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen auf Ziele, um Wirtschaftlichkeitsreserven bei den Arzneimittelausgaben zu erschließen.

In Rahmenvorgaben geben die Bundesvertragspartner – die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen – hierzu Empfehlungen, die regional teilweise modifiziert werden.

Auf den folgenden Seiten werden die wesentlichen Regelungen zur Realisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven vorgestellt.

 
Letzte Änderung 01.01.2013