In Arzneimittelvereinbarungen verständigen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen auf Ziele, um Wirtschaftlichkeitsreserven bei den Arzneimittelausgaben zu erschließen.
In Rahmenvorgaben geben die Bundesvertragspartner die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hierzu Empfehlungen, die regional teilweise modifiziert werden.
Auf den folgenden Seiten werden die wesentlichen Regelungen zur Realisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven vorgestellt.

