Rechtsquellen
Der Bundesmantelvertrag regelt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).
Gebührenordnung für Ärzte und Verträge mit Unfallversicherungsträgern, Bundesbahn- und Postbeamtenversicherung, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr, Zivildienst, sowie Verträge zu Leistungen im PKV-Basistarif
Übersicht der Beschlüsse des Bewertungsausschusses, des Erweiterten Bewertungsausschusses, des ergänzten Bewertungsausschusses sowie des ergänzten Erweiterten Bewertungsausschusses