Bürokratieabbau in Praxen
Positionen und Vorschläge
21 Vorschläge für weniger Bürokratie
Insgesamt 21 Bereiche hat die KBV zuletzt identifiziert und hierzu konkrete Vorschläge erarbeitet, um den Ärzten und Psychotherapeuten wieder mehr Zeit für das Wesentliche zu verschaffen: nämlich für ihre Patientinnen und Patienten.
Dazu gehören Anfragen, mit denen Krankenkassen, Medizinischer Dienst (MD), Sozial- und Versorgungsämter, Arbeitsämter, Jobcenter, private Versicherungen, Pflegeheime und andere die Praxen tagtäglich überfluteten, aber auch unnötige Aufwände für Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen oder praxisferne Dokumentationsvorgaben für die COVID-19-Imfpung.
Die KBV erwartet, dass sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dem Thema annehmen wird. Vorschläge der KBV zur Vereinfachung des Zulassungsverfahrens wurden im aktuellen Entwurf der Zulassungsverordnung teilweise aufgegriffen. Allerdings müssen wichtige Aspekte wie die Beschleunigung des Verfahrens bei gebundenen Entscheidungen noch aufgenommen werden.
Die Politik muss bürokratische Prozesse schnellstens vereinfachen und reduzieren. Dann haben Ärzte und Psychotherapeuten wieder mehr Zeit für ihre Patienten, und auch die Niederlassung könnte für junge Mediziner attraktiver werden.
Positionspapier der KBV
Anfragen reduzieren
Die KBV fordert in dem Papier eine deutliche Reduzierung von Anfragen. So sollen keine Informationen abgefragt werden dürfen, die den Krankenkassen und anderen anfragenden Stellen bereits vorliegen. Praxen müssen die Möglichkeit erhalten, Informationen auch digital zu übermitteln.
In vielen Bereichen kann Digitalisierung helfen, die Abläufe zu vereinfachen. Allerdings müssen an vielen Stellen zunächst die Prozesse selbst überarbeitet und entbürokratisiert werden, zum Beispiel bei der Verordnung von Hilfsmitteln.
Viel Zeit ließe sich sparen, wenn die Bearbeitung einer formfreien Anfrage über die jeweilige Praxisverwaltungssoftware möglich wäre.
Aus KBV-Sicht sollen zudem Krankenkassen und MD sowie andere Akteure gesetzlich verpflichtet werden, ihre Anfragen bundesweit zu vereinheitlichen. Derzeit sind diese von Krankenkasse zu Krankenkasse sowie regional unterschiedlich formuliert.
Hoher bürokratischer Aufwand bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Ein großes Ärgernis stellen weiterhin die zahleichen Prüfanträge im Verordnungs- und Abrechnungsbereich dar, bei denen Aufwand und Nutzen oft in keinem Verhältnis stehen. Bei erfolgloser Antragstellung sollte deshalb eine Gebühr eingeführt werden, um unnötige Prüfungen und den damit einhergehenden bürokratischen Aufwand zu verhindern.
Die KBV fordert außerdem die Einführung beziehungsweise Anpassung bereits bestehender Geringfügigkeitsgrenzen bei sämtlichen Einzelfallprüfungen. Diese haben in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Bei diesen Anträgen geht es sehr häufig um eher geringe Rückforderungen, denen um ein Vielfaches höhere Verfahrens- und Bürokratiekosten gegenüberstehen.
Ein weiterer Vorschlag betrifft Impfstoffe. Hier darf es keine Regresse geben – insbesondere dann nicht, wenn Ärztinnen und Ärzte infolge von Lieferengpässen anstelle nicht verfügbarer größerer Packungseinheiten auf Einzeldosen ausweichen. Eine solche Verordnung sollte nicht als unwirtschaftlich gelten.
Entlastungen im Bereich Psychotherapie
Mehrere Vorschläge betreffen den Bereich der Psychotherapie. So sollte das Antrags- und Genehmigungsverfahren künftig auf digitalem Weg erfolgen. Dies würde nicht nur eine Entbürokratisierung für die Praxen bedeuten, sondern auch für Patientinnen und Patienten die Wartezeit auf die Entscheidung der Krankenkasse deutlich reduzieren. Ferner spricht sich die KBV dafür aus, auf einen Konsiliarbericht zu verzichten, wenn eine Überweisung vorliegt.