In der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung besteht bereits ein breites präventives Leistungsspektrum, mit dem die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihren Beitrag zur Prävention und Gesundheitsförderung leisten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Bereich der Früherkennung. Zu den Leistungen zählen die etablierten Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Impfungen und Impfberatung, die verschiedenen Früherkennungsprogramme für Krebserkrankungen sowie die strukturierten Behandlungsprogramme für chronische Erkrankungen (DMP) im Sinne der Tertiärprävention. Wichtig ist, dass diese Versorgungsangebote auch weiterhin in ärztlicher Zuständigkeit bleiben und nicht durch unstrukturierte und nicht-evidenzbasierte Leistungsangebote, beispielsweise durch Angebote in Apotheken, abgewertet werden.
Gleichzeitig zeigt sich, dass mit den bestehenden Angeboten nicht alle Zielgruppen gleichermaßen erreicht werden. Insbesondere Menschen mit erhöhten gesundheitlichen Risiken oder ungünstigen sozialen Rahmenbedingungen nehmen Präventionsangebote häufig seltener in Anspruch, obwohl sie von gesundheitsfördernden Maßnahmen besonders profitieren würden.
Vor diesem Hintergrund müssen Primär- und Verhältnisprävention stärker in den Fokus rücken. Gesundheitsförderliche Lebensbedingungen, breit angelegte Gesundheitsaufklärung sowie wirksame Maßnahmen zur Reduzierung gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen können einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Bevölkerungsgesundheit leisten. Die geplanten Steuererhöhungen für Tabak, Alkohol und Zucker sind insofern ein wichtiger erster Schritt. Die angedachten Erhöhungen fallen allerdings noch viel zu gering aus, um spürbare präventive Wirkungen in der Bevölkerung beim Konsum von Genussmitteln zu entfalten. Die KBV schlägt hier eine deutlich stärkere Erhöhung vor. Gleichzeitig muss unbedingt sichergestellt werden, dass die dadurch erzielten Mehreinnahmen gezielt in Prävention, Gesundheitsförderung und die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung reinvestiert werden. Den Einsatz sogenannter Lenkungssteuern hat die Bundesregierung im Bereich der Besteuerung von „Zucker“ richtigerweise vorgenommen, in den Bereichen Tabak und Alkohol fehlt diese „Lenkung“ jedoch nach wie vor.
Nicht bewährt hat sich in der Vergangenheit, den Bereich der Prävention in der Bevölkerung durch Einsparungen zu verbessern. Das jüngst durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesregierung umgesetzte GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) steht damit dem Vorhaben einer Präventionsoffensive diametral entgegen. Ein Großteil der Einsparungen soll durch die komplette Deckelung der Ausgaben erzielt werden. Davon betroffen sind alle Leistungen, auch solche, die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis bezahlt werden – zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen und ambulante Operationen. Mit dem Beschluss des Gesetzes hat sich die Bundesregierung explizit für Leistungseinschränkungen entschieden.