Dritte Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Verordnung
Zusammenfassung
Die KBV begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsgebers, die Regelungen zur Schaffung von Interoperabilität weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung der Interoperabilität der Anwendungen ist für eine erfolgreiche Digitalisierung elementar. Sie sollte durch zusätzliche Elemente erweitert werden, mit denen das Ziel erreicht werden kann, die Interoperabilität der Anwendungen wirksam zu steigern.
Eine Festlegung zur verbindlichen Einführung des digitalen Medikationsprozesses einheitlich für alle an die TI angebunden Sektoren ist grundsätzlich sinnvoll. Jedoch wird das vorgeschlagene Datum für die verbindliche Umsetzung von der KBV kritisch bewertet. Die Frist für die verbindliche Umsetzung sollte auf den 31. Januar 2027 oder später gesetzt werden.