Stellungnahme
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Anpassung der Alkohol-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, und Alkopopsteuer sowie Änderung des Tabaksteuergesetzes

Bemerkungen der KBV zu den Entwürfen des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Juni 2026

Zusammenfassung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt grundsätzlich die Intention des Bundesministeriums für Finanzen zur Erhöhung der Genusssteuern für Tabak- und Alkohol-Produkte. Allerdings fallen nach Einschätzung der KBV die angedachten Erhöhungen zu gering aus, um deutlich spürbare präventive Wirkungen in der Bevölkerung beim Konsum von Genussmitteln zu entfalten. Die KBV schlägt daher stärkere Erhöhungen vor.

Um präventive und gesundheitsförderliche Effekte für die Bevölkerung zu verstärken, sollte zudem zusätzlich geregelt werden, dass die durch die Erhöhungen erzielten Steuer-Mehreinnahmen für Ausgaben in Prävention, Gesundheitsförderung und die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung verwendet werden.

An dieser Stelle sei auch der Hinweis erlaubt, dass durch den im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch verringerte Bundeszuschüsse insgesamt 4,75 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030 entzogen werden sollen.

Der Staat zieht sich somit maßgeblich und dauerhaft aus seiner finanziellen Verantwortung zurück. Insbesondere bei der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen im Gesundheitsfonds erfolgt keine ausreichende Gegenfinanzierung aus Steuermitteln. Allein zur Deckung der Beiträge für Grundsicherungsempfänger sind zusätzliche 12 Milliarden Euro notwendig, welche heute ein entsprechend großes Defizit im Gesundheitsfonds erzeugt. Stattdessen wird der Gesundheitsfonds noch stärker belastet: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesregierung kürzen ab dem Jahr 2027 dauerhaft den Bundeszuschuss aus Steuermitteln zur Gegenfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen um jährlich 2 Milliarden Euro. Im Jahr 2027 finanziert die Bundesregierung die bisher nicht ausgeglichenen Kosten für Grundsicherungsempfänger in Höhe von jährlich 12 Milliarden Euro mit lediglich 250 Millionen Euro (welche bis ins Jahr 2030 auf 2 Milliarden Euro anwachsen).

Der Staat nutzt damit faktisch die Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Deckung von Haushaltslücken im Bundeshaushalt und als Ersatzfinanzierung für versicherungsfremde Leistungen, die nicht durch die Versichertengemeinschaft über die gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren sind: ein insgesamt gesellschaftspolitisch falscher Ansatz, der das Gesundheitssystem zusätzlich unter Druck setzt.

Die durch die avisierten Steuererhöhungen erzielten Mehreinnahmen sollten daher mindestens zum Ausgleich des stark gekürzten Bundeszuschusses verwendet werden.

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