Höhere Kostenpauschalen für Vakuumversiegelung bei Wunden

Die Kostenpauschalen für die Verbrauchsmaterialien zur Vakuumversiegelungstherapie von Wunden werden zum 1. April erhöht. Hintergrund sind aktuelle Marktpreisentwicklungen.

Nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses steigt die Kostenpauschale für Sachkosten für die Versiegelung von Wundflächen mit einer Größe von bis zu 20 Quadratzentimetern (GOP 40901) von 65,49 Euro auf 91,14 Euro. Für größere Wunden (GOP 40902) erhalten Ärztinnen und Ärzte künftig 94,27 Euro für Sachkosten erstattet. Bislang waren es 71,39 Euro.

Die Anhebung der Kostenpauschalen wurde notwendig, da die Preise der entsprechenden Materialien zur Vakuumversiegelung stark gestiegen sind.

Die Vakuumversiegelungstherapie zum sekundären Wundverschluss wurde 2020 als neue Gebührenordnungsposition (GOP) 02314 in den EBM aufgenommen. Die Behandlung kann bei Patientinnen und Patienten angewandt werden, bei denen unter der Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung erwartet wird.

Übersicht der neuen Bewertung

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