• Top-Thema
  • Praxisnachricht
  • Aktualisierungsdatum:
  • Finanzierungsverhandlungen

Erste Verhandlungsrunde zum Orientierungswert 2026 ohne Ergebnis beendet

Die erste Verhandlungsrunde zur Finanzierung der ambulanten Versorgung von KBV und GKV-Spitzenverband ist am Dienstag erwartbar ohne Ergebnis beendet worden. Die Positionen zur Anhebung des Orientierungswertes zum 1. Januar 2026 lägen noch weit auseinander, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nach der Sitzung.

Das Angebot der Krankenkassen sei bislang „völlig unzureichend“, kritisierte er. Es spiegle in keiner Weise die steigenden Kosten und die angespannte Lage der Praxen wider. Es gehe insbesondere um die Ausgaben für nichtärztliches Personal sowie um einen Inflationsausgleich, dem die Praxen seit Jahren hinterherliefen. Beides müsse angemessen berücksichtigt werden.

Die Krankenkassen versuchten immer wieder, die Ärzte und Psychotherapeuten mit dem Argument zu vertrösten, dass für den Orientierungswert (OW) nur die Kostenentwicklung der Vorjahre betrachtet werden könne, erläuterte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, und fügte hinzu: „Genau darum geht es jetzt.“ Die Gehälter für Oberärzte im Krankenhaus seien im vorigen Jahr im Schnitt um mehr als sechs Prozent gestiegen. „Dies muss bei der Anpassung des Orientierungswertes berücksichtigt werden“, betonte er.

Der ersten Verhandlungsrunde waren zahlreiche vorbereitende Treffen auf der Arbeitsebene von KBV und GKV-Spitzenverband vorausgegangen. Die KBV verlangt eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel für die ambulante Versorgung. Das Geld müsse dahin fließen, wo die Versorgung stattfindet – in den Praxen, betonte Gassen. Dort würden rund 95 Prozent aller Behandlungsfälle versorgt für gerade mal 16 Prozent der GKV-Gesamtausgaben.

Verhandlungen gehen nächste Woche weiter

Anders als bei Tarifverhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern ist bei den Finanzierungsverhandlungen das Verfahren gesetzlich vorgegeben. So ist bei der Anpassung des Orientierungswertes die Entwicklung der relevanten Investitions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere das ärztliche Einkommen sowie die Personalkosten und Kosten für Energie, Miete und Investitionen.

Die Verhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband werden in der kommenden Woche im Bewertungsausschuss fortgesetzt.

Weitere Informationen

link-allgemein

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter