Praxisnachricht
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Videosprechstunde: Zuschlag für Authentifizierung wird weiterhin gezahlt

Für die Authentifizierung von unbekannten Patienten in Videosprechstunden erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschlag. Der Bewertungsausschuss hat die zum Jahresende auslaufende Regelung erneut verlängert – bis zum 31. Dezember 2026.

Perspektivisch soll die Authentifizierung auf Basis von digitalen Versichertenidentitäten erfolgen. Da diese weiterhin nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, müssen Praxen die Daten der elektronischen Gesundheitskarte wie bisher händisch erfassen, wenn der Patient in dem Quartal oder im Vorquartal noch nicht oder noch nie in der Praxis war.

GOP 01444 für unbekannte Patienten

Praxen rechnen in diesen Fällen die Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 (10 Punkte) für den Zuschlag zur Authentifizierung neben der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Sie ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Die GOP wurde vor sechs Jahren befristet in den EBM aufgenommen und seitdem mehrfach verlängert. Sie wird entbehrlich, wenn Versicherten und Praxen flächendeckend eine technische Lösung zur Authentifizierung für die Videosprechstunde zur Verfügung steht.

Der Bewertungsausschuss prüft bis zum 30. September 2026, ob eine weitere Verlängerung der Befristung für die GOP 01444 erforderlich ist.

So erfolgt die Datenaufnahme

Patienten, die im laufenden Quartal, dem Vorquartal oder noch nie in der Praxis waren, halten zu Beginn der Videosprechstunde ihre elektronische Gesundheitskarte in die Kamera. So kann das Praxispersonal die Identität prüfen und die notwendigen Daten (Bezeichnung der Krankenkasse; Name, Vorname und Geburtsdatum der oder des Versicherten; Versichertenart; Postleitzahl des Wohnortes; Krankenversichertennummer) erfassen. Der Patient bestätigt zudem, dass ein Versicherungsschutz besteht. Bei Patienten, die im laufenden Quartal oder im Vorquartal bereits persönlich in der Praxis waren, können die bereits eingelesenen Daten automatisch übernommen werden.

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