Hybrid-DRG 2026: Vorgaben zur Datenlieferung angepasst
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) wollte den Hybrid-DRG-Katalog sowie die Vergütung der Leistungen ursprünglich bereits vorige Woche beschließen. Dies war nicht möglich, da keine Daten vorlagen. Der Grund waren juristische Bedenken, ob und in welchem Umfang das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) Daten von Krankenhäusern an den ergEBA übermitteln dürfen, die für die Berechnung der Hybrid-DRG genutzt werden sollen. Der ergEBA hat daraufhin seinen Beschluss von Juli so angepasst, dass er den rechtlichen Vorgaben entspricht, und die Daten zeitnah übermittelt werden konnten.
Hybrid-DRG-Katalog und Vergütung
Für den Hybrid-DRG-Katalog 2026 hatte der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss bereits im April eine Auswahl an Leistungen beschlossen und InEK und InBA beauftragt, für die ausgewählten Leistungen Hybrid-DRG zu entwerfen. Im Juli wurden Regelungen zur Berechnung der Vergütung festgelegt und die beiden Institute beauftragt, die Daten für die Vergütung bereitzustellen.
Der ergEBA will die Hybrid-DRG einschließlich der Vergütung zeitnah beschließen. Danach steht fest, für welche Eingriffe es im kommenden Jahr eine Hybrid-DRG gibt.