Vorgaben zur Kalkulation der Hybrid-DRG 2026 beschlossen
Der erste Schritt war im April erfolgt: Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hatte eine Auswahl an Leistungen beschlossen, die ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen. Neu sind unter anderem mehrere kardiologische Eingriffe und perkutan-transluminale Gefäßinterventionen.
Nächste Schritte
Diese Leistungen müssen nun in einer Hybrid-DRG abgebildet werden. Dies sowie die Kalkulation der Vergütung erfolgt durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und das Institut des Bewertungsausschusses.
In die Berechnung der Fallpauschalen fließen Kosten aus dem stationären und ambulanten Bereich ein. Aus diesem Grund kann die abschließende Festlegung der Hybrid-DRG erst im September erfolgen, wenn die jährliche Überarbeitung der stationären DRG abgeschlossen ist und alle notwendigen Daten vorliegen.
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss will die Hybrid-DRG einschließlich der Vergütung im Herbst beschließen. Damit steht dann abschließend fest, für welche Eingriffe es im kommenden Jahr eine Hybrid-DRG gibt.
Mit der speziellen sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f SGB V soll das ambulante Operieren in Deutschland vorangebracht werden. Dabei geht es vor allem um Eingriffe, die im internationalen Vergleich noch zu oft stationär erfolgen, obwohl sie ambulant durchgeführt werden könnten.
