Honorarberichte: Leichtes Plus im ersten Halbjahr 2024
Psychotherapeuten und Ärzte aller Fachrichtungen erzielten danach im ersten Quartal einen durchschnittlichen Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit von 65.720 Euro – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern etc. Dies entspricht einem Plus von 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Im zweiten Quartal waren es 64.269 Euro (+5,5 Prozent).
Der durchschnittliche Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich für die ersten drei Monate im Vergleich zum Vorjahresquartal auf 80,85 Euro (+4,8 Prozent). Für das zweite Quartal stieg der Umsatz je Fall auf 81,54 Euro (+3,9 Prozent). Die Anzahl der Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt sank um 1,8 Prozent im ersten Quartal. Im zweiten Quartal stieg sie im Vergleich zum Vorjahreswert um 1,5 Prozent.
Hausärztlicher Versorgungsbereich
Der Honorarumsatz je Ärztin und Arzt im hausärztlichen Versorgungsbereich erhöhte sich im ersten Quartal 2024 im Schnitt um vier Prozent auf 66.504 Euro. Aufgrund einer leicht rückläufigen Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt (-0,4 Prozent) stieg der Honorarumsatz je Behandlungsfall auf 74,78 Euro (+4,4 Prozent).
Im zweiten Quartal wuchs der Honorarumsatz durchschnittlich um 5,3 Prozent auf 64.889 Euro. Die Behandlungsfallzahl nahm um 1,7 Prozent zu, der Honorarumsatz stieg je Behandlungsfall auf 75,78 Euro (+3,5 Prozent).
Fachärztlicher Versorgungsbereich
Der durchschnittliche Honorarumsatz je Psychotherapeut und Arzt im fachärztlichen Bereich wuchs im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,3 Prozent auf 65.398 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag bei 83,97 Euro (+4,9 Prozent). Die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle je Psychotherapeut und Arzt sank um 2,5 Prozent.
Im zweiten Quartal wuchs der durchschnittliche Honorarumsatz je Psychotherapeut und Arzt im fachärztlichen Bereich im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,7 Prozent auf 64.042 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag bei 84,42 Euro (+4,0 Prozent). Die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle je Psychotherapeut und Arzt stieg um 1,6 Prozent.
Entwicklung der Gesamtvergütung
Die Gesamtvergütung, also das Geld, das für die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung steht, erhöhte sich im ersten Quartal 2024 um 558,5 Millionen Euro (+4,8 Prozent) auf 12,1 Milliarden Euro. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), aus der der Großteil der Leistungen vergütet wird, ist um 4,5 Prozent gewachsen. Die extrabudgetäre Vergütung (EGV) stieg um 5,5 Prozent.
Im zweiten Quartal erhöhte sich die Gesamtvergütung um 658,8 Millionen Euro (+5,8 Prozent) auf 12 Milliarden Euro. Die MGV stieg dabei im Vergleich zum Vorjahresquartal um 4,1 Prozent. Die extrabudgetäre Vergütung EGV nahm um 8,6 Prozent zu.
Stichwort: Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit
Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.
Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt oder Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 25,6 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 74,4 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:
- Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte (48,3 Prozent)
- Steuerzahlungen (15,9 Prozent)
- Berufsständische Altersversorgung (7,2 Prozent)
- Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,9 Prozent)
Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten persönlich zur Verfügung steht.