Lichttherapie bei Akne inversa wird Kassenleistung
Bei der Lichttherapie handelt es sich um ein nichtinvasives Verfahren zur symptomorientierten Behandlung der Akne inversa, einer chronisch-entzündlichen Erkrankung der Haarwurzeln, bei der sich in der Folge auch die Schweißdrüsen entzünden können. Ziel der Behandlung ist die Reduktion der entzündlichen Krankheitsaktivität, insbesondere in Kombination mit einer topischen Antibiotikatherapie.
Für Krankheitsstadien I und II
Von der kombinierten Behandlungsmethode können künftig Patientinnen und Patienten mit Akne inversa im Stadium I und II (nach der Hurley-Klassifikation) profitieren. Eine Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz hat für diese Patientengruppe gezeigt, dass die Behandlung der Haut mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung im Vergleich zur alleinigen Antibiotikatherapie zu einem signifikant besseren Therapieansprechen führt.
Die Nutzenbewertung war für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausschlaggebend, die Lichttherapie zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung bei Akne inversa im Stadium I und II als anerkannte Behandlungsmethode in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Anlage 1) aufzunehmen.
Anforderungen an die Qualität
Welche Qualitätsanforderungen Ärztinnen und Ärzte erfüllen müssen, die eine Lichttherapie bei Akne inversa durchführen wollen, hat der G-BA festgelegt. Sie betreffen unter anderem die Voraussetzungen für die Indikationsstellung, die fachliche Qualifikation sowie die Dokumentation.
Festlegung der Vergütung
Bis die neue Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden kann, dauert es noch. Der Beschluss des G-BA wird zunächst dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Bei Nichtbeanstandung tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten den EBM anpassen.
Anforderungen an die Qualitätssicherung
Für die Qualitätssicherung bei der Lichttherapie bei Akne inversa gelten unter anderem folgende Anforderungen:
- Die Indikationsstellung erfolgt durch Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie.
- Durchführen dürfen die Therapie Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie, Gynäkologie, Urologie, Plastische Chirurgie, Allgemeinchirurgie, Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin.
- Die Lichttherapie umfasst ein Therapiezyklus von maximal 8 Sitzungen innerhalb von 16 Wochen.
- Die Verlaufsbeobachtung wird standardisiert dokumentiert.