Medizinische Geräte sicher ins Praxis-Netzwerk einbinden
Zugriff einschränken
Praxisinhaber müssen festlegen, welche ihrer Angestellten und IT-Dienstleister auf das medizinische Großgerät zugreifen dürfen, um Einstellungen (Konfigurationen) vorzunehmen oder zu ändern. Gleiches gilt für die Wartung des CT, MRT, PET oder Linearbeschleunigers.
Wie bei allen anderen Geräten in der Praxis gilt auch bei einem medizinischen Großgerät, dass Praxisangestellte den Zugriff sperren, wenn sie es nicht mehr verwenden. Der Zugriff darf nur mit Entsperrungscode oder einer Authentifizierung möglich sein.
Voreinstellungen prüfen
Wird ein neues oder gebrauchtes medizinisches Großgerät angeschafft, so muss die Praxis das vom Hersteller oder Verkäufer eingerichtete Passwort ändern. Die Praxis muss außerdem dokumentieren, dass das alte Passwort geändert wurde, und sie muss das neue Passwort sicher hinterlegen.
Nicht genutzte Funktionen deaktivieren
Alle nicht genutzten Dienste, Funktionen und Schnittstellen eines medizinischen Großgerätes müssen deaktiviert oder deinstalliert werden, soweit dies technisch möglich ist.
Sichere Protokolle verwenden
Wird in der Praxis ein medizinisches Großgerät eingerichtet, verwaltet oder gewartet, so dürfen nur sichere Netzwerk- und Kommunikationsprotokolle verwendet werden.
Ein Beispiel für ein sicheres Protokoll ist HTTPS (Hypertext Transfer Protocol Secure). Es kennzeichnet eine sichere Übertragung von Daten. Erkennbar ist es durch ein vorangestelltes „https“ bei der Adresse im Browser (z.B. „https://www.kbv.de“).
Ein weiteres Beispiel für ein sicheres Protokoll ist SFTP (Secure File Transfer Protocol). Es kennzeichnet eine verschlüsselte Übertragung von Daten und schützt diese während der Übertragung vor unbefugten Zugriffen. Erkennbar ist es durch ein vorangestelltes „sftp“ bei der Adresse (z.B. „sftp://sftp.kbv.kv-safenet.de“).
Eigenes Segment im Praxis-Netzwerk
Ein medizinisches Großgerät sollte ein eigenes Segment im Praxis-Netzwerk haben. Das heißt, es muss innerhalb des großen Praxis-Netzwerkes, in das es eingebunden ist, ein kleines eigenes Teil- Netzwerk haben, das für zusätzlichen Schutz sorgt.
Dadurch gibt es im Falle eines Cyberangriffs auf das Praxis-Netzwerk eine zusätzliche Hürde und Absicherung für das Großgerät und die darauf befindlichen Patientendaten. Ein eigenes besonders abgeschottetes Netzsegment bietet sich auch an, wenn es für ein medizinisches Großgerät keine Updates mehr gibt, es aber aus wirtschaftlichen Gründen weiter betrieben werden soll.
Im Netzplan verzeichnen
Außerdem müssen Praxen ein medizinisches Großgerät in ihrem praxisindividuellen Netzplan verzeichnen. Ein solcher Netzplan enthält und veranschaulicht die eigene IT-Infrastruktur. In welcher Form und Darstellung der Plan erstellt wird, kann jeder Praxisinhaber selbst entscheiden. Ein Ansichtsbeispiel stellt die KBV im KBV-Hub zur IT-Sicherheit bereit (siehe unten).
Nächster Teil am 2. April
Im zehnten Teil unserer Serie am 2. April geht es um die kürzlich in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Vorgaben zur Stärkung der Cybersicherheit und wie Praxen feststellen können, ob sie betroffen sind, und welche weiteren Pflichten daraus für sie entstehen können.