Praxisnachricht
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Vergütung für neues Alzheimer-Medikament Leqembi geregelt

Für die Therapie von Alzheimer-Patienten mit dem Arzneimittel Leqembi steht jetzt die Vergütung fest. KBV und GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss vereinbart, welche Leistungen die behandelnden Ärzte ab 1. April im EBM abrechnen können.

Im Zusammenhang mit der Indikationsstellung und Therapie sind laut Fachinformation mehrere ärztliche Leistungen erforderlich. So erfolgt die Gabe von Leqembi (Wirkstoff Lecanemab) 14-tägig als intravenöse Infusion über jeweils 60 Minuten; bei der erstmaligen Infusion ist eine 2,5-stündige Nachbetreuung des Patienten vorgeschrieben. Zur Therapiekontrolle sind regelmäßige MRT-Untersuchungen des Gehirns vorgesehen. Für alle diese Leistungen gibt es im EBM bereits Gebührenordnungspositionen (GOP), die Ärztinnen und Ärzte ab 1. April nun auch bei der Gabe des neuen Alzheimer-Medikaments abrechnen können (siehe Infokasten).

Neue GOP für Genotyp-Bestimmung

Die Fachinformation sieht vor der erstmaligen Anwendung von Lecanemab außerdem eine Bestimmung des ApoE ε4-Trägerstatus vor. Für die Bestimmung des ApoE-Genotyps bei gesicherter früher Alzheimer-Erkrankung mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie wurde jetzt die neue GOP 11602 (422 Punkte / 53,76 Euro) in den EBM aufgenommen.

Für bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit der Verabreichung von Lecanemab erhalten Ärztinnen und Ärzte eine extrabudgetäre Vergütung (siehe Infokasten). Sie müssen dazu die GOP mit der vorgegebenen Kennzeichnung A abrechnen, zum Beispiel für die Infusion die GOP 02101A anstelle der ungekennzeichneten GOP 02101.

Nur bestimmte Fachgruppen

Der Bewertungsausschuss hat darüber hinaus klargestellt, dass nur bestimmte Fachgruppen die Leistungen zur Indikationsstellung und Therapie abrechnen beziehungsweise veranlassen (Bestimmung des ApoE-Genotyps und MRT-Untersuchung) dürfen. Das sind Fachärzte für Neurologie, für Nervenheilkunde, für Neurologie und Psychiatrie sowie für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie müssen in der Behandlung der Alzheimer-Krankheit erfahren sein und Möglichkeiten zur zeitnahen Durchführung einer MRT-Diagnostik haben. Damit wurde ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt. 

Zusatznutzen von Lecanemab nicht belegt

Das Arzneimittel Leqembi mit dem Wirkstoff Lecanemab ist seit 1. September 2025 zur Behandlung leichter kognitiver Beeinträchtigungen oder beginnender Demenz aufgrund der Alzheimer-Krankheit zugelassen. Es ist der erste in der Europäischen Union zugelassene monoklonale Antikörper, der direkt auf die Proteinablagerungen – die sogenannten Amyloid-beta-Ablagerungen – im Gehirn abzielt und damit das Fortschreiten der Alzheimer-Erkrankung verlangsamen kann.

Der G-BA hat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung festgestellt, dass die vom Hersteller vorgelegten Studiendaten keinen Zusatznutzen von Lecanemab bei früher Alzheimer-Krankheit im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard belegen würden. Diese Einschätzung ist nur für Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller relevant. Sie hat keine Auswirkungen auf die Verordnungsfähigkeit von Lecanemab.

Auf einen Blick: Vergütung für Lecanemab ab 1. April 2026

Folgende Leistungen sind im Zusammenhang mit der Anwendung von Lecanemab berechnungsfähig:

  • GOP 02342A für die Lumbalpunktion: Bewertung 582 Punkte / 74,15 Euro
  • GOP 01510A für die Beobachtung und Betreuung des Patienten (mindestens 2 Stunden): Bewertung 443 Punkte / 56,44 Euro
  • GOP 02101A für die Infusion (mindestens 60 Minuten): Bewertung 165 Punkte / 21,02 Euro
  • GOP 34410A für die MRT-Untersuchung des Neurocraniums: Bewertung 1053 Punkte / 134,16 Euro
  • GOP 11602 für die Bestimmung des Apolipoprotein E-Genotyps vor der Gabe von Lecanemab bei gesicherter früher Alzheimer-Erkrankung mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie: Bewertung 422 Punkte / 53,76 Euro
  • GOP 32407A für die Bestimmung von β-Amyloid 1-42 im Liquor: Bewertung 18,86 Euro
  • GOP 32408A für die Bestimmung von Gesamt-Tau im Liquor: Bewertung 18,86 Euro
  • GOP 32409A für die Bestimmung von Phospho-Tau im Liquor: Bewertung 18,86 Euro
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