Praxisnachricht
  • Aktualisierungsdatum:
  • Verordnungen

Digitale Gesundheitsanwendungen: Elektronische Verordnung startet freiwillig

Nach Arzneimitteln können jetzt auch digitale Gesundheitsanwendungen elektronisch verordnet werden. Dies ist freiwillig möglich, sofern das Praxisverwaltungssystem die elektronische Verordnung unterstützt. Alternativ können Praxen bis auf Weiteres das gewohnte Verordnungsformular verwenden.

Dass digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Arzt- und Psychotherapiepraxen in Zukunft nur noch elektronisch verordnet werden, ist eine gesetzliche Vorgabe. Ein verpflichtendes Datum gibt es jedoch noch nicht. Der Start in den Praxen soll bis auf Weiteres freiwillig erfolgen, wie das Bundesgesundheitsministerium der KBV mitteilte.

Das bedeutet, dass Praxen die Wahl haben: Entweder verwenden sie das gewohnte Verordnungsformular für digitale Gesundheitsanwendungen (Muster 16) oder sie verordnen digitale Gesundheitsanwendungen elektronisch, wenn ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) dies unterstützt. Denn Voraussetzung ist ein von der KBV zertifiziertes Verordnungsmodul für digitale Gesundheitsanwendungen im PVS. Bei Fragen wenden sich Praxen direkt an ihren jeweiligen PVS-Anbieter.

Angaben eintragen wie bei Papier-Verordnung

Wenn Ärzte und Psychotherapeuten eine digitale Gesundheitsanwendung elektronisch verordnen, geben sie in ihrem PVS die gleichen Daten an wie bei der Verordnung auf Papier. Das sind beispielsweise die Bezeichnung und Pharmazentralnummer der DiGA.

Haben Ärzte und Psychotherapeuten alle Daten angegeben, überträgt das PVS diese an den eRezept-Fachdienst der gematik. Für die Übertragung erhält die Praxis eine Bestätigung oder die Übertragung wird automatisch im PVS dokumentiert.

App zum Einlösen des Rezepts

Um die elektronische Verordnung direkt einlösen zu können, benötigen Patienten die eRezept-App der gematik oder die eRezept-App ihrer Krankenkasse. Anderenfalls sollte die Praxis dem Patienten einen Patientenausdruck aushändigen. Damit kann er sich an seine Krankenkasse wenden, um den Freischaltcode für die verordnete DiGA zu erhalten.

KBV bietet PraxisInfo

Alles Wichtige zur elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen fasst die KBV in einer PraxisInfo zusammen.

In Kürze: So funktioniert die elektronische Verordnung von DiGA

  • Arzt / Psychotherapeut ruft sein PVS auf, das über ein zertifiziertes DiGA-Verordnungsmodul verfügt (im Zweifel PVS-Anbieter fragen)
  • Er gibt wie gewohnt alle Daten ein, zum Beispiel Name sowie Nummer der DiGA (Pharmazentralnummer)
  • PVS überträgt diese Daten an eRezept-Fachdienst
  • Praxis erhält Bestätigung für Übertragung
  • Patient ruft seine eRezept-App auf und fordert Freischaltcode für die DiGA direkt an, um diese auf seinem Smartphone / PC / Laptop / Tablet zu nutzen
  • Patient hat keine eRezept-App: Praxis händigt ihm Patientenausdruck der DiGA-Verordnung aus, damit kann sich der Patient an seine Krankenkasse wenden, um den Freischaltcode zu erhalten und die DiGA auf seinem Smartphone / PC / Laptop / Tablet zu nutzen
  • Arzt / Psychotherapeut rechnet seine Leistung wie gewohnt über den EBM ab

Alternativ zur elektronischen DiGA-Verordnung können Praxen bis auf Weiteres das gewohnte Verordnungsformular (Muster 16) verwenden.

info