Praxisnachricht
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Aktueller Bericht bestätigt: Qualität der Patientenversorgung in Praxen weiterhin hoch

Die Qualität der ambulanten Versorgung ist trotz wachsender Herausforderungen im Gesundheitswesen ungebrochen hoch. Das ist das Fazit des jüngsten Qualitätsberichts, den die KBV jetzt veröffentlicht hat. Danach haben im Berichtsjahr 2024 nahezu alle Praxen die zusätzlichen Qualitätsanforderungen, die an viele Behandlungen und Untersuchungen gestellt werden, erfüllt.

Der Qualitätsbericht fasst auf rund 150 Seiten zusammen, welche Maßnahmen zur Förderung einer hohen Qualität der Patientenversorgung im Berichtsjahr 2024 erfolgt sind. Dabei werden alle Leistungsbereiche wie ambulantes Operieren, Mammographie oder Ultraschalldiagnostik, für die es zusätzliche Qualitätsauflagen gibt, mit ihren Anforderungen und Ergebnissen aufgelistet.

Hofmeister: Qualität statt Bürokratie

„In der ambulanten Versorgung von gesetzlichen Krankenversicherten gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen, um die hohe Qualität zu halten und weiter zu verbessern“, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Die Patientinnen und Patienten könnten sich so darauf verlassen, dass sie in den Praxen qualitativ bestens versorgt werden. Er warnte zugleich davor, die Praxen mit unnötigen und übertriebenen Vorgaben zu belasten. Das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen müsse stimmen, forderte er. Maßnahmen, die zu keiner weiteren Qualitätsverbesserung führten, gehörten abgeschafft.

In der ambulanten Versorgung von Kassenpatienten gelten für mehr als 50 Leistungsbereiche – von Abklärungskolposkopie, Arthroskopie über Langzeit-EKG-Untersuchungen und Schmerztherapie bis zu zytologischen Untersuchungen – zusätzliche Qualitätsanforderungen. Konkret heißt das: Ärzte und Psychotherapeuten dürfen diese Untersuchungen und Behandlungen nur zulasten der Krankenkassen abrechnen, wenn sie bestimmte fachliche, organisatorische, räumliche oder apparative Voraussetzungen erfüllen.

Zum Ende des Berichtsjahres 2024 hielten die mehr als 189.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten insgesamt mehr als 307.000 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen. Zusätzlich gab es rund 50.000 Genehmigungen für Psychotherapie.

Mehr als 16.000 Stichprobenprüfungen

Die Aufrechterhaltung dieser Genehmigungen ist in der Regel an die Erfüllung von Vorgaben geknüpft. So haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gemeinsam mit den Qualitätssicherungskommissionen im Jahr 2024 über 16.000 Stichprobenprüfungen in zahlreichen Bereichen durchgeführt, zum Beispiel in der Ultraschalldiagnostik. Dabei wurde die Dokumentation für mehr als 141.000 Behandlungsfälle überprüft. In anderen Bereichen wurde beispielsweise geschaut, ob die Ärzte und Ärztinnen notwendige Fortbildungen absolviert (18.290 Prüfungen) oder vorgegebene Mindestmengen für eine Untersuchung oder Behandlung erfüllt haben, zum Beispiel für Mammographien und Koloskopien (4.844 Prüfungen). Im Bereich der Koloskopie fanden außerdem 3.150 Hygieneprüfungen statt.

In 113 Fällen mussten die KVen wegen negativer Prüfergebnisse eine erteilte Abrechnungsgenehmigung entziehen, sodass der Arzt oder die Ärztin diese Leistung nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen darf. 446 Genehmigungen wurden widerrufen, weil die Qualifikationsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.

Ergebnisse der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

Erstmals ist die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) in einem eigenen Kapitel in dem Bericht abgebildet. Damit wird der zunehmenden Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen Rechnung getragen. Im Berichtsjahr gab es sQS-Verfahren für die perkutane Koronarintervention und -angiographie, zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen und für die Nierenersatztherapie. Letztere beide Verfahren wurden inzwischen eingestellt beziehungsweise das Modul Dialyse im Verfahren zur Nierenersatztherapie vorübergehend ausgesetzt. Hintergrund ist, dass mit den Maßnahmen nicht die verfolgten Ziele zur Qualitätssicherung erreicht werden konnten.

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