Jahresstatistik für Kapselendoskopien bis 31. März einreichen
Die Jahresstatistik umfasst Angaben zu allen Erst- und Wiederholungsuntersuchungen, die Ärzte im vergangenen Jahr (1. Januar bis 31. Dezember) durchgeführt haben (siehe Infokasten). Sie muss bis Ende des ersten Quartals eines jeden Abrechnungsjahres erstellt und elektronisch an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) über das eDoku-Portal ihrer KV übermittelt werden.
Die Kapselendoskopie bei obskuren Blutungen des Dünndarms dürfen seit 2015 Ärztinnen und Ärzte durchführen, die eine Genehmigung ihrer KV haben. Dazu müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine davon ist die Jahresstatistik, die sämtliche Interventionen eines Jahres umfasst und jeweils bis 31. März eines Folgejahres elektronisch an die KV übermittelt werden muss. Das Dokumentationsverfahren ist in Anlage 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung Dünndarm-Kapselendoskopie beschrieben.
Rückmeldeberichte
Nach Prüfung und Auswertung der Daten erhalten die Ärzte einen Rückmeldebericht. Dieser fasst arztbezogen die Ergebnisse zusammen und enthält einen Vergleich mit den Ergebnissen aller Ärzte, die Kapselendoskopien des Dünndarms durchführen. Die Daten der Vergleichsgruppe sind anonymisiert.
Diese Angaben sind in der Jahresstatistik zu erfassen:
- Erst- / Wiederholungsuntersuchungen
- Auslassmöglichkeit blutungsfördernder Medikationen (nicht zutreffend / durchgeführt / nicht durchgeführt)
- Auswertung der Kapselendoskopie (selbst / beauftragte Auswertung)
- Befundklassifikation (Nachweis / kein Nachweis einer Blutungsquelle)
- Beurteilbarkeit des Bildmaterials (nicht eingeschränkt / eingeschränkt wegen technischer Probleme oder wg. eingeschränkter Sicht
- Status der Vollständigkeit der Untersuchung (vollständig / unvollständig wegen Magenretention oder Stenose oder Divertikel oder wegen anderer Ursachen)
- Hinweise zu einer gegebenenfalls notwendigen Wiederholung der Untersuchung wegen Mängeln bei der Beurteilbarkeit oder in Bezug auf die Vollständigkeit.
Die Angaben zu den vier letzten Punkten sind den Auswertungsberichten der auswertenden Ärzte zu entnehmen.