KBV bietet wieder Fortbildungen zum Kinderschutz an
In der ersten Fortbildung geht es um die Entwicklung eines Schutzkonzepts für Praxen gegen sexualisierte, körperliche und emotionale Gewalt an Kindern. Schutzkonzepte dienen dazu, Risikofaktoren für Kindesmisshandlung zu erkennen und präventiv zu handeln. Andererseits sollen sie verhindern, dass die Arztpraxis selbst zum Tatort wird. Die Fortbildung informiert über die Ziele und den Aufbau von Schutzkonzepten und bietet Hinweise zur praktischen Umsetzung.
Eine Maßnahme können beispielsweise Flyer oder Plakate im Wartezimmer sein, die für das Thema Kindesmisshandlung sensibilisieren und betroffenen Kindern und Jugendlichen signalisieren, dass sie in der Praxis Hilfe erhalten können. Dasselbe gilt für das Leitbild der Praxis: Eine klare Haltung gegen Kindesmisshandlung schreckt potenzielle Täter ab und vermittelt Patientinnen und Patienten Sicherheit und Vertrauen.
Handlungsempfehlungen bei Verdachtsfällen
Zwei weitere Fortbildungen thematisieren den Umgang mit bestätigten Fällen beziehungsweise mit Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung. So verpflichtet das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz auch Ärztinnen und Ärzte, bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen mit dem Betroffenen die Situation zu erörtern und gegebenenfalls Hilfen zu vermitteln. Sollten sich Ärzte zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt fachlich beraten lassen – worauf sie einen Rechtsanspruch haben – dürfen sie die hierfür erforderlichen Daten pseudonymisiert weitergeben.
Einen hohen Stellenwert hat die Dokumentation. Im Fall einer Kindesmisshandlung ist eine sorgfältige Dokumentation der durch eine Gewalteinwirkung entstandenen pathologischen Befunde wichtig, weil die Spuren der Gewalteinwirkung oftmals schnell vergänglich oder meist nur für kurze Zeit in voller Ausprägung wahrnehmbar sind.
Teilnahme im Fortbildungsportal
Die Fortbildungen zum Kinderschutz stehen im Fortbildungsportal der KBV zur Verfügung, das Ärzte und Psychotherapeuten kostenfrei nutzen können. Um sich im Fortbildungsportal anzumelden, muss der Praxiscomputer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Die Anmeldung erfolgt mit Anmeldedaten, die die Kassenärztlichen Vereinigungen vergeben.
Mit uns können Sie punkten
Neben Kinderschutz gibt es im KBV-Fortbildungsportal aktuell Fortbildungen zu den folgenden Themen:
- Antibiotika
- Außerklinische Intensivpflege
- Barrierearmut
- Elektronische Patientenakte
- Heilmittelverordnung
- IT-Sicherheit in der Praxis
- Kinderschutz
- Medizinische Rehabilitation
- MRSA-Versorgung