Praxisnachricht
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Ab April höhere Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in Praxen

Arztpraxen, die Krankengymnastik, Massagetherapie oder andere Heilmittel selbst durchführen und nach EBM abrechnen, müssen ab 1. April von ihren Patienten eine höhere Zuzahlung einziehen. Die KBV stellt als Service eine Übersicht mit den neuen Zuzahlungsbeträgen bereit.

Grund für die höhere Eigenbeteiligung je Behandlung sind gestiegene Preise für Heilmittel, die der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände vereinbart haben. Die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten wird auf Basis dieser neuen Preise berechnet.

Im Dezember hatte der GKV-Spitzenverband die neuen Heilmittelpreise und Zuzahlungsbeträge ab Januar 2026 veröffentlicht. Aufgrund des benötigten zeitlichen Vorlaufs für die technische Umsetzung in der Praxissoftware gelten sie in Arztpraxen erst ab 1. April.

Nur bestimmte Fachgruppen

In den meisten Fällen werden Heilmittel ärztlich verordnet, die Durchführung übernehmen entsprechende Therapeuten. Bestimmte ärztliche Fachgruppen können Heilmittelbehandlungen aber auch selbst durchführen und über den EBM abrechnen. Dazu gehören unter anderem Orthopäden, die Krankengymnastik als Einzel- oder Gruppenbehandlung durchführen und über die Gebührenordnungsposition 30420 oder 30421 abrechnen dürfen. In dem Fall müssen die Praxen den gesetzlichen Zuzahlungsbetrag von den Patienten einziehen.

Übersicht der neuen Beträge

Als Service für Praxen hat die KBV eine Übersicht der neuen Zuzahlungsbeträge erstellt. Darin sind die Heilmittel aufgelistet, die als ärztliche Leistungen aus dem EBM-Kapitel 30.4 Physikalische Therapie durchgeführt und abgerechnet werden können. Ergänzend ist jeweils der Zuzahlungsbetrag aufgeführt, den die Versicherten zu leisten haben.

Übersicht der neuen Zuzahlungsbeträge

Gesetzlicher Zuzahlungsbetrag je ärztlicher Behandlung ab 1. April 2026

  • GOP 30400 Massagetherapie: 2,16 Euro (vorher: 2,11 Euro)
  • GOP 30402 Unterwasserdruckstrahlmassage: 3,38 Euro (vorher: 3,29 Euro)
  • GOP 30410 Atemgymnastik (Einzelbehandlung): 2,96 Euro (vorher: 2,89 Euro)
  • GOP 30411 Atemgymnastik (Gruppenbehandlung): 1,33 Euro (vorher: 1,29 Euro)
  • GOP 30420 Krankengymnastik (Einzelbehandlung): 2,96 Euro (vorher: 2,89 Euro)
  • GOP 30421 Krankengymnastik (Gruppenbehandlung): 1,33 Euro (vorher: 1,29 Euro)

Hinweis: Die Zuzahlungsbeträge werden in der Vergütungsvereinbarung als Anlage 2 zum Vertrag nach Paragraf 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie ausgewiesen und vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht.

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