KBV rät zum Einspielen aktueller PVS-Updates
Notwendigkeit von Updates
Die KBV empfiehlt Praxen generell, die von den Herstellern bereitgestellten Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) stets unter Beachtung der Hinweise der Hersteller einzuspielen.
Die Notwendigkeit des Einspielens von bereitgestellten Updates in das eigene PVS betrifft nicht nur die regulären Quartals-Updates, sondern insbesondere auch die von den Herstellern bereitgestellten Verbesserungs-Updates innerhalb eines Quartals.
Software bleibt auf dem aktuellen Stand
Durch Updates wird sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist. Fehler, zum Beispiel in der Abrechnung, beim elektronischen Rezept (eRezept) oder bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), können verhindert werden.
Neben grundsätzlichen funktionalen Neuerungen, Verbesserungen oder aktualisierten Vorgaben, zum Beispiel Gebührenordnungspositionen, kann es bei der Pflege und Weiterentwicklung der PVS zu unbeabsichtigten Fehlern oder Fehlfunktionen in der Software kommen. Wenn die Hersteller über diese Fehler, von Kassenärztlichen Vereinigungen, Praxen oder der KBV informiert werden, werden schnellstmöglich Korrekturen bereitgestellt, um die Fehler zu beseitigen.