Praxisnachricht
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KBV rät zum Einspielen aktueller PVS-Updates

Praxen sollten in ihren Praxisverwaltungssystemen regelmäßig die von den Softwareherstellern bereitgestellten Updates einspielen. Insbesondere für die Anwendungen elektronisches Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Aktualisierung für eine reibungslose Nutzung zum 1. April notwendig, da sich technische Vorgaben geändert haben. Praxen sollten daher auf die Informationen ihres Softwareanbieters achten.

Notwendigkeit von Updates

Die KBV empfiehlt Praxen generell, die von den Herstellern bereitgestellten Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) stets unter Beachtung der Hinweise der Hersteller einzuspielen.

Die Notwendigkeit des Einspielens von bereitgestellten Updates in das eigene PVS betrifft nicht nur die regulären Quartals-Updates, sondern insbesondere auch die von den Herstellern bereitgestellten Verbesserungs-Updates innerhalb eines Quartals.

Software bleibt auf dem aktuellen Stand

Durch Updates wird sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist. Fehler, zum Beispiel in der Abrechnung, beim elektronischen Rezept (eRezept) oder bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), können verhindert werden.

Neben grundsätzlichen funktionalen Neuerungen, Verbesserungen oder aktualisierten Vorgaben, zum Beispiel Gebührenordnungspositionen, kann es bei der Pflege und Weiterentwicklung der PVS zu unbeabsichtigten Fehlern oder Fehlfunktionen in der Software kommen. Wenn die Hersteller über diese Fehler, von Kassenärztlichen Vereinigungen, Praxen oder der KBV informiert werden, werden schnellstmöglich Korrekturen bereitgestellt, um die Fehler zu beseitigen.

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