Vergütung für neue DiGA im EBM geregelt
Für die Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „Kranus Mictera“ können Hausärzte, Gynäkologen sowie weitere ärztliche Fachgruppen ab 1. April die Gebührenordnungsposition (GOP) 01482 einmal im Krankheitsfall (= aktuelles Quartal sowie die drei nachfolgenden Quartale) abrechnen. Die Zusatzpauschale ist mit 64 Punkten (8,15 Euro) bewertet und wird derzeit extrabudgetär vergütet.
Die App zur Behandlung von Harninkontinenz bei Frauen (Belastungs-, Drang- und Mischinkontinenz) bietet Betroffenen ein personalisiertes Programm aus Beckenbodenübungen, Blasentraining, Wissensvermittlung und Verhaltensänderungen. Sie wurde Ende 2025 dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen. Da das BfArM für diese DiGA ärztliche Tätigkeiten bestimmt hat, wurde vom Bewertungsausschuss ein entsprechender Beschluss gefasst.
Vergütung bei zwei weiteren vorläufigen DiGA
Für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ für Patienten mit Bluthochdruck sowie der DiGA „INKA“ für Patienten mit der Indikation überaktive Blase können ausgewählte ärztliche Fachgruppen ab dem 1. April die Pauschale 86700 berechnen.
KBV und der GKV-Spitzenverband als Partner des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) haben hierfür die Anlage 34 zum BMV-Ä angepasst. Hintergrund ist, dass das BfArM auch für diese DiGA ärztliche Tätigkeiten bestimmt hat. Die beiden Apps sind vorläufig zur Erprobung in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen worden. Erst wenn der Hersteller einen positiven Versorgungseffekt nachweist, kann die jeweilige DiGA dauerhaft gelistet werden.
App „Kranus Mictera“: Neu im EBM ab 1. April
| GOP | Inhalt | Bewertung |
|---|---|---|
| 01482 | Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung | 8,15 Euro (64 Punkte) |