Praxisnachricht
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Tauschaktion Heilberufsausweise: Jetzt aktiv werden

Die Zeit drängt: Ärzte und Psychotherapeuten, die bis Ende Juni noch einen neuen Heilberufs- und Praxisausweis benötigen, sollten mit dem Austausch nicht länger warten. Die Bereitstellung und Einbindung der neuen Ausweise in die Praxis-IT kann mitunter mehrere Wochen dauern.

Die KBV appelliert deshalb nochmals an die Betroffenen, der Aufforderung ihres Anbieters nachzukommen und umgehend eine Austausch- beziehungsweise Folgekarte zu beantragen. Wer bis kurz vor Ablauf der Frist mit der Bestellung warte, dem könne es passieren, dass er am 1. Juli über keinen funktionierenden elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfüge. Das wäre fatal. Denn Ärzte benötigen den eHBA beispielsweise für die elektronische Signatur, ohne die sie kein elektronisches Rezept ausstellen können. Und ohne Praxisausweis (SMC-B-Karte) ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur und ihren Anwendungen nicht möglich.

Diese Ausweise müssen getauscht werden

Betroffen vom Austausch sind nicht nur Ärzte und Psychotherapeuten, die noch keinen ECC-fähigen eHBA und keinen ECC-fähigen Praxisausweis haben. Ausgetauscht werden müssen teilweise auch Heilberufsausweise, die bereits das neue Verschlüsselungsverfahren ECC nutzen.

Hierbei handelt es sich zum einen um Heilberufsausweise der Anbieter D-Trust und SHC+Care, die laut Hersteller eine Schwachstelle im Chip aufweisen. Sie sind am Schriftzug „Idemia“ auf der Rückseite der Karte erkennbar. Außerdem müssen Heilberufsausweise von medisign ausgetauscht werden, die seit 1. Januar ausgegeben wurden. Diese Karten sind zwar als „ECC-only“ deklariert, haben aber fälschlicherweise noch zusätzlich ein RSA-Zertifikat. Die drei Hersteller haben mitgeteilt, die betroffenen Kunden per E-Mail zu informieren. Zudem würden keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Fristverschiebung bis 30. Juni

Aufgrund von Produktions- und Lieferproblemen der Kartenhersteller im vorigen Jahr konnte die KBV für Heilberufs- und Praxisausweise eine Fristverschiebung bis 30. Juni durchsetzen. Ursprünglich sollten alle Karten, die das ECC-Verfahren nicht unterstützen, bis Jahresende getauscht werden. Nun können die alten Ausweise noch genutzt werden, bevor sie spätestens am 1. Juli automatisch deaktiviert werden. Dies gilt auch für die Ausweise, die bereits ECC-fähig sind und dennoch teilweise ausgetauscht werden müssen.

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