Angaben zur Barrierefreiheit der Praxis jetzt per Online-Fragebogen aktualisieren
Um Ärzte und Psychotherapeuten bei den Angaben zur Barrierefreiheit zu unterstützen, stellt die KBV eine Webanwendung zur Verfügung. Ein interaktiver Fragebogen führt schnell und übersichtlich durch die verschiedenen Aspekte der Barrierefreiheit von Praxen. Die angegebenen Informationen erscheinen automatisch in den Arzt- und Psychotherapeutensuchen. Die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bieten ihren Mitgliedern die Webanwendung bereits an, sodass die große Mehrheit der Praxen den Fragebogen jetzt ausfüllen kann.
Kriterien mit Behindertenverbänden entwickelt
Den Kriterienkatalog hat die KBV gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit erstellt, um eine bundesweit einheitliche Darstellung dieser Informationen zu ermöglichen. Er umfasst Anforderungen für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen, ob beispielsweise beim Sehen, Hören oder in der Mobilität. Hintergrund ist eine gesetzliche Vorgabe, die die KVen verpflichtet, Informationen zur Barrierefreiheit von Arzt- und Psychotherapiepraxen online bereitzustellen.
Der Fragebogen ist in vier Themenbereiche gegliedert: bauliche Gegebenheiten, Praxisausstattung, Schilder und Markierungen sowie Information und Service. Bei den baulichen Gegebenheiten zum Beispiel kreuzen Praxen an, ob ausgewiesene Behindertenparkplätze vorhanden sind, ob der Zugang zur Praxis stufenlos möglich ist oder ob ein Aufzug vorhanden ist. Mit Blick auf Rollstuhlfahrer wird danach gefragt, ob in den Praxisräumen Pendel- oder Drehtüren verbaut sind. Kurze Erläuterungen bieten weiterführende Informationen.
Die meisten Fragen lassen sich schnell mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Nur bei wenigen Fragen sind weitere Informationen einzuholen. Wird zum Beispiel nach der Breite der Praxistüren gefragt, ist ein Griff zum Zollstock sinnvoll. Falls Fragen unklar sind, können sie übersprungen werden. Auch können Ärzte und Psychotherapeuten beziehungsweise das Praxispersonal das Ausfüllen des Online-Fragebogens unterbrechen, um später weiterzumachen. Die Teilnahme dauert etwa 25 Minuten.
Die entsprechenden Angaben erscheinen in der bundesweiten Arzt- und Psychotherapeutensuche der 116117 und in regionalen Suchen der KVen. Über Filtermöglichkeiten können sich Menschen mit Behinderungen Praxen mit den benötigten Zugangsmöglichkeiten anzeigen lassen. Dies soll ihnen eine möglichst niedrigschwellige Teilhabe an der vertragsärztlichen Versorgung ermöglichen.
Jetzt an Befragung teilnehmen
Mehr als 1.200 Praxen haben bereits Angaben zur Barrierefreiheit gemacht. Damit die Arzt- und Psychotherapeutensuche einen bundesweiten Überblick ermöglicht, sollten möglichst alle Praxen an der Online-Befragung teilnehmen.
Eine Verpflichtung, vorhandene Barrieren zu beseitigen, ist damit nicht verbunden. Es geht ausschließlich darum, mehr Transparenz über die Praxisausstattung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen – ohne den Anspruch, dass alle Kriterien von allen Praxen erfüllt werden. Gleichzeitig können sich Ärzte und Psychotherapeuten mit dem Fragebogen einen Überblick verschaffen, wie sie ihre Praxis noch besser auf spezielle Bedürfnisse ausrichten und Barrieren abbauen können. Häufig können bereits kleine Veränderungen viel bewirken.
Online-Fragebogen: Barrierefreiheit von Praxen
Ärzte und Psychotherapeuten, die Angaben zur Barrierefreiheit ihrer Praxen machen wollen, gelangen über das Mitgliederportal ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder direkt über die Webanwendung der KBV zum Fragebogen. Bei Fragen hilft die KV gerne weiter.
Kriterienkatalog
Der Kriterienkatalog erfasst die Barrierefreiheit von Praxen für folgende Beeinträchtigungen:
- Sehbeeinträchtigung
- Blindheit
- Mobilitätseinschränkungen
- Kognitive Beeinträchtigungen
- Schwerhörigkeit
- Gehörlosigkeit
- Taubblindheit / Hör- und Sehbeeinträchtigung